Plan für Grossanlässe stösst bei Gesundheitsdirektoren auf Skepsis
Weckt der Bundesrat zu viele Hoffnungen?

Im Privaten Versammlungen mit maximal 15 Personen zulassen und gleichzeitig von Grossveranstaltungen bis 3000 Personen reden? Den Gesundheitsdirektoren ist das skizzierte Öffnungskonzept des Bundesrates zu ambitiös. Es wecke möglicherweise falsche Hoffnungen.
Publiziert: 05.05.2021 um 18:24 Uhr
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Aktualisiert: 06.05.2021 um 15:17 Uhr
Vor einer Woche präsentierte Alain Berset (rechts) den Corona-Ausstiegssplan des Bundesrats.
Foto: Keystone
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Mehr Planungssicherheit für die Veranstaltungsbranche und Pilotanlässe, bevor richtig geöffnet wird: Grundsätzlich begrüssen dieses Vorgehen auch die Gesundheitsdirektoren, wie der Vorstand der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) mitteilt. Doch heute schon von Grossveranstaltungen mit bis 3000 Personen im Juli und August und mit bis 10'000 Personen ab September zu reden, sei «sehr ambitioniert».

Denn diese Veranstaltungen würden ein grosses Übertragungsrisiko bergen. «Es werden dabei Erwartungen bei Veranstaltern und Publikum geweckt, die je nach Entwicklung nicht erfüllt werden können.» In der Kommunikation müsse daher betont werden, dass es sich nur um ein Szenario handelt – dass je nach Entwicklung nicht umgesetzt werden könne.

Umstritten, wer teilnehmen darf

Heute sind an privaten Treffen maximal 15 Personen erlaubt, grössere Versammlungen sind verboten. Gleichzeitig sollen Grossveranstaltungen ab 1000 Personen schon bald bewilligt werden, um dann – wenn es die epidemiologische Lage erlaubt – im Juli über die Bühne zu gehen. Für die GDK eine grosse Diskrepanz, die sowohl für die Branchen als auch für die Schweizer Bevölkerung «schwer verständlich» ist. Kleinere und mittlere Veranstaltungen sollten auch geregelt werden – ebenso private Feiern, wie Hochzeiten oder Beerdigungen.

Wer dereinst an den Veranstaltungen teilnehmen darf, ist auch umstritten. Denn ein Infektionsrisiko bleibt bei Getesteten nach wie vor – weshalb die GDK sich auch gegen einen Selbsttest als Einlass-Bedingung ausspricht. Denn deren Resultate seien zu unzuverlässig. Strenger solle man auch bei Jugendlichen sei: «Da für Jugendliche unter 16 Jahren die Impfung (noch) nicht vorgesehen ist, wäre ein negatives Testresultat für Personen ab 12 Jahren angezeigt.»

Längere Pilotphase, dafür auch in Clubs

Wenn es nach dem Bundesrat geht, sollen im Juni Pilotanlässe möglich sein, um die Schutzkonzepte zu testen. Nur: Das Covid-Zertifikat, das dereinst Auskunft darüber geben wird, ob die Gäste geimpft, getestet oder genesen sind, ist laut Bund in dieser Phase noch nicht parat. «Gerade dieses Instrument sollte in der praktischen Umsetzung geprüft werden können», kritisieren die Gesundheitsdirektoren. Sie plädieren dafür, lieber die Pilotphase etwas zu verlängern und dafür weitere Lockerungsschritte nach hinten zu schieben.

Vor allem sei angezeigt, auch Pilotanlässe in Clubs zuzulassen. Wenn es nach dem Bundesrat geht, dürfen Pilotanlässe drinnen nur mit Maske und Sitzpflicht durchgeführt werden. Für Clubs sei das schlicht nicht möglich. Doch gerade dort müsste man Erfahrungen sammeln, damit künftig so genannte «Superspreader»-Events vermieden werden können.

Gar nicht begeistert sind die kantonalen Gesundheitschefs auch davon, dass pro Kanton nur drei Pilotanlässe erlaubt werden sollen. Die grossen Kantone würden dabei benachteiligt.

Bereits letzte Woche hat sich die GDK skeptisch zu den bundesrätlichen Plänen geäussert. Das Drei-Phasen-Modell der Landesregierung geht ihr zu schnell. Insbesondere müsse die Impfrate besser berücksichtigt werden. (gbl)


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