Bierhübeli will zum Zukunftslabor werden
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Bierhübeli will Pilot werden:Berner Eventlokal testet coronasichere Konzerte

Berner Eventlokal testet coronasichere Konzerte
Bierhübeli will zum Zukunftslabor werden

In Pilotversuchen will der Bund testen, wie der Ausstieg aus der Corona-Krise für die Eventbranche funktionieren könnte. Die Testanlässe dürften einigen Aufwand nach sich ziehen – doch zumindest das Berner Bierhübeli ist schon in den Startlöchern.
Publiziert: 30.04.2021 um 07:06 Uhr
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Aktualisiert: 01.06.2021 um 07:40 Uhr
Gianna Blum

Im Berner Bierhübeli kann man es kaum erwarten. «Wir werden uns ganz bestimmt um eine Bewilligung für einen Pilot-Anlass bewerben», so Geschäftsführer David Naef. Denn im Verlauf des Juni will der Bundesrat Pilot-Events zulassen, mit denen getestet wird, ob die Schutzkonzepte auch etwas für Grossanlässe bis 3000 Personen ab Juli taugen.

Im Juni stehen schon diverse Anlässe im Berner Konzerthaus auf dem Programm, darunter drei ausverkaufte Patent-Ochsner-Konzerte – ob eines davon Test-Anlass werden könnte, sei allerdings noch offen. Dass die Details der Verordnung noch nicht im Trockenen sind, sorgt Naef nicht. «Keine Branche musste derart flexibel sein wie die Kultur- und Gastroszene», sagt er. Lösungen werde man sicher finden – jetzt warte man einfach darauf, dass seitens Behörden die Vorgaben geklärt werden.

Rein kommt nur, wer nicht ansteckend ist

Vorerst sind die Testanlässe ohnehin eine Trockenübung. Denn das Covid-Zertifikat für Geimpfte, Getestete und Genesene wird laut SP-Gesundheitsminister Alain Berset (49) wohl noch nicht bereitstehen. Erlaubt sind pro Kanton jeweils Bewilligungen für drei Pilot-Anlässe.

Süüferli vorgehen! Im Juni werden Veranstaltungen erst mal getestet, wie Gesundheitsminister Alain Berset ankündigte.
Foto: Keystone
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Für den Einlass gilt: Rein kommt nur, wer nicht ansteckend ist. Statt Covid-Zertifikat müssen im Juni also andere Lösungen her, um das nachzuweisen. Das könnte laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) etwa mit einem Selbsttest vor Ort geschehen oder aber indem ein negatives Testergebnis vorgelegt wird. Bei Geimpften braucht es einen Nachweis der zwei Pikse, bei Genesenen eine ärztliche Bestätigung – inklusive Name und Adresse der Ärztin oder des Spitals.

Noch nicht definitiv entschieden

Dazu kommt für die Veranstalter viel Papierkrieg: Neben dem nötigen Schutzkonzept und der kantonalen Bewilligung muss der Veranstalter auch die Übung evaluieren und sowohl BAG als auch Kanton Bericht erstatten. Für Christoph Kamber, Präsident des Branchenverbands Expo-Event, ist wichtig, dass die Vorgaben zusammen mit den Veranstaltern abgestimmt werden. Etwa im Hinblick auf die Frage, ob der Aufwand vertretbar ist.

Noch sind die Pilotversuche keine beschlossene Sache. Erst müssen die Kantone Stellung zu den Plänen des Bundesrats nehmen. Dieser entscheidet am 26. Mai definitiv. Die Eventbranche freut sich drauf. Er begrüsse «jede Massnahme, welche es unserer Branche erlaubt, rasch zur Arbeit zurückzukehren», so Kamber. Eine Messe habe aber ganz andere Voraussetzungen als etwa ein Rockkonzert, warnt er. Und: «Die Tests müssen so durchgeführt werden, wie sie auch in Zukunft möglich sein sollen – ohne künstliche Einschränkungen.»

Kleines Festival wäre möglich

Tatsächlich: Für die Pilot-Anlässe sollen laut BAG im Wesentlichen die gleichen Regeln gelten wie dereinst für die Grossanlässe. Es gilt also Masken- und Sitzpflicht sowie Abstandsregeln, Kontaktdaten müssen erhoben werden und bei Messen die Ein- und Austrittszeit. Drinnen dürfen maximal zwei Drittel der Sitzplätze belegt sein, draussen könnte laut BAG die Sitzpflicht entfallen – wenn auch «nur im freien Gelände, entlang von Wegstrecken und bei Anlässen, die üblicherweise ohne Sitzplätze durchgeführt werden», so ein Sprecher.

Ein kleineres Festival sei also möglich. Offen ist allerdings noch, ob und wie dann auch für Verpflegung gesorgt werden darf – denn offiziell ist Konsumation nur am Sitzplatz oder im Restaurant erlaubt, an Stehplätzen dagegen nicht. Gut möglich, dass das BAG Gnade walten lässt: Ein Schluck aus der mitgebrachten Flasche an einem heissen Junitag sei «wohl nicht verboten».

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