Neuer Anlauf am 18. Juni
Drei Kantone dürfen wieder E-Voting testen

In drei Kantonen soll es ab diesem Sommer wieder Versuche mit E-Voting geben. Bundeskanzler Walter Thurnherr informiert ab 14 Uhr über die Projekte. Blick berichtet live.
Publiziert: 03.03.2023 um 14:00 Uhr
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Aktualisiert: 03.03.2023 um 16:24 Uhr

Die Kantone Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau dürfen bei eidgenössischen Abstimmungen wieder Versuche mit E-Voting durchführen. Das hat der Bundesrat entschieden. Die Bewilligung gilt aber nicht unbeschränkt und ist auch zeitlich limitiert.

Zum einen darf nur ein beschränkter Kreis Stimmbürger auf elektronischem Weg abstimmen: Auslandschweizer, in Basel Menschen mit Behinderung, in St. Gallen Stimmbürger ausgewählter Gemeinden. Zum anderen sind Versuche nur bis Mai 2025 erlaubt.

Erster Einsatz schon im Juni

Erstmals zum Einsatz kommen soll E-Voting bei der Abstimmung vom 18. Juni dieses Jahres. Die drei Kantone haben dafür die Zulassung von rund 65'000 Stimmberechtigten beantragt, das sind etwa 1,2 Prozent der Schweizer Stimmbevölkerung.

Der Bundesrat erlaubt drei Kantonen E-Voting-Versuche.
Foto: Keystone
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Zum Einsatz kommen darf das neue E-Voting-System der Post. Das System und sein Betrieb seien in verschiedenen Schritten durch unabhängige Expertinnen und Experten und die Öffentlichkeit – im Rahmen eines Bug-Bounty-Programms und eines öffentlichen Intrusionstests – überprüft und von der Post verbessert worden. Und zwar genug, dass der Einsatz im begrenzten Rahmen möglich ist.

Das E-Voting soll auch in Zukunft kontinuierlich verbessert und überprüft werden, wie der Bundesrat schreibt. Dafür sollen auch die Erfahrungen im praktischen Einsatz genutzt werden.

«Der Bundesrat hält die Risiken bei einem derart kleinen Elektorat für vertretbar», sagte Bundeskanzler Walter Thurnherr am Freitag in Bern vor den Medien. Fehler und Manipulationen am System liessen sich nie ganz ausschliessen. Die Hürden seien jedoch hoch.

Flächendeckendes E-Voting lässt auf sich warten

Wann das ganze Land elektronisch abstimmen könne, konnte Thurnherr auf eine Journalistenfrage nicht sagen. Gesetzlich sei E-Voting nur als Versuch zulässig. Aus Sicht von Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin und Leiterin der Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt, ist der grosse Aufwand für die Kantone vertretbar. Die Stimmberechtigten sollten dort abgeholt werden, wo sie seien, also online, sagte sie.

Elektronisches Abstimmen und Wählen wird namentlich von Auslandsschweizerinnen und -schweizern, die im Heimatland abstimmen wollen, immer wieder gefordert. Grund ist, dass je nach Wohnort die Stimmkuverts so spät eintreffen, dass die Zeit nicht reicht für das rechtzeitige Zurückschicken der ausgefüllten Stimmzettel.

Manipulationen im Auge

E-Voting-Systeme wurden in der Schweiz letztmals im Jahr 2019 bei eidgenössischen Abstimmungen im Rahmen des Versuchsbetriebs eingesetzt. Mit der Wiederaufnahme von Versuchen dieses Jahr können die Kantone erstmals das vollständig verifizierbare System der Post einsetzen.

Die vollständige Verifizierbarkeit ist eine wichtige Massnahme zur Gewährleistung der Sicherheit von E-Voting: Sie erlaubt es, anhand von Prüfcodes und mathematischen Beweisen allfällige Manipulationen an den elektronisch abgegebenen Stimmen festzustellen und zu reagieren. (sf)

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