Nationalrat entscheidet über Vorstoss von EVP-Mann Nik Gugger
Jugendliche besser vor Online-Pornos schützen

Nik Gugger fordert mehr Schutz für Kinder und Jugendliche vor pornografischen Inhalten im Internet. Der Bundesrat stellt sich dagegen. Am Donnerstag wird Guggers Motion im Nationalrat behandelt.
Publiziert: 16.03.2022 um 14:51 Uhr
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Aktualisiert: 10.05.2022 um 15:53 Uhr
Laura Montani

Wer unter 16-Jährigen Zugang zu pornografischen Inhalten ermöglicht, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Dies regelt der Jugendschutzartikel im Strafgesetzbuch.

Dem Zürcher Nationalrat Nik Gugger (51) ist dies nicht genug. Er fordert Zugangssperren für Anbieter, die pornografische Inhalte verbreiten.

Es reicht ein Klick

Nationalrat Nik Gugger will Kinder und Jugendliche effektiver vor pornografischen Inhalten schützen.
Foto: Keystone
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Denn das Gesetz ist rasch umgangen: Es reicht, den User aufzufordern das Mindestalter mit einem Klick zu bestätigen – kein wirksames Mittel, um junge Menschen vor unangemessenen Darstellungen zu schützen, argumentiert der EVP-Politiker.

Zum selben Schluss gelangt auch die Stadtpolizei Zürich: «Obwohl das Gesetz pornografische Inhalte erst ab 16 Jahren erlaubt, gibt es bis heute kein effektives Mittel, den Zugang zu kontrollieren.»

Auch unsere deutschen Nachbaren hatten mit der Problematik zu kämpfen: Weil die Porno-Plattform xHamster Kinder ungenügend vor ihren Inhalten schützte, haben die Medienanstalten der Bundesländer gegen das Portal eine Netzsperre verhängt. Die Reaktionen sind positiv: Das deutsche Newsportal «newsroom.de» berichtet, dass 93 Prozent der Eltern hinter der Sperre stehen. Inzwischen hat die Plattform die Sperre allerdings schon wieder umgangen.

Gugger ärgert sich über Bundesrat

Für Gugger ist klar: «Das frei verfügbare pornografische Angebot im Internet ist ein Verstoss gegen den Jugendschutz und damit rechtswidrig.» Es ist inzwischen unbestritten, dass Pornografie das psychische Wohlbefinden und die sexuelle Entwicklung von Kindern gefährdet. Genau deshalb sei Prävention wichtig, betont Gugger. Dieser Ansicht ist auch die Schweizerische Kriminalprävention.

«Die Antwort des Bundesrates macht mich wütend!», sagt Gugger. Damit würden die involvierten Fachstellen ohnmächtig zurückgelassen und der Bundesrat ignoriere den Handlungsbedarf. Die aktuellen Bestimmungen und Schutzmassnahmen seien ungenügend: «Das blosse Wegklicken einer Warnung gewährleistet weder einen hinreichenden Jugendschutz noch eine wirksame Durchsetzung des Jugendschutzartikels im Strafgesetzbuch.»

Dies sei weder wirksam noch zweckmässig, kritisiert der EVP-Nationalrat. «Wir Erwachsenen stehen in der Pflicht und der Verantwortung, das zwingend zu korrigieren», so sein Appell.

«Technisch machbar»

In Guggers Motion geht es darum, die Porno-Seitenbetreiber zu verpflichten «eine geeignete Altersidentifikation einzuführen». Er sieht den Staat in der Pflicht, Eltern bei dem Schutz ihrer Kinder vor solchen Inhalten zu unterstützen.

«Technisch ist das machbar. Allerdings fehlt es in der Schweiz am Willen», so Gugger. Der Schutz der Jugendlichen über eine Authentifizierung sei problemlos möglich.

Durchsetzung schwierig

Nicht für ganz so einfach befindet dies der Bundesrat: Auch ihm sei der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Pornografie im Internet ein wichtiges Anliegen, schreibt er in seiner Stellungnahme zur Motion.

Das Verbot über die Schweizer Grenzen hinaus durchzusetzen, sei jedoch schwierig. Dazu bräuchte es Netzsperren. Diese seien aber wenig zielführend, denn sie könnten leicht umgangen werden – beispielsweise mittels VPN. Durchgesetzt werden könnten sie dann nur durch eine komplette Kontrolle des gesamten Internetverkehrs – «vor dem Hintergrund der schweizerischen Bundesverfassung undenkbar», so der Bundesrat.

Gugger allerdings findet, dass eine klare Altersidentifikation, wie er sie fordert, nicht einer Netzsperre entspricht: «Die Motion will eine technisch mögliche und für Betreiber vom Aufwand her zu bewältigende Lösung.»

Der Ball ist nun beim Nationalrat. Dieser entscheidet am Donnerstag über den Vorstoss.


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