Das bedeutet der Schutzstatus S
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Karin Keller-Sutter:Das bedeutet der Schutzstatus S

Bundesrat aktiviert S-Status
Ukrainer geniessen umgehend Schutz in der Schweiz

Erstmals nutzt der Bundesrat den Schutzstatus S. Er vergibt diesen die Geflüchteten aus der Ukraine. Sie müssen damit nicht noch ein aufwendiges Asylverfahren durchlaufen, sondern geniessen automatisch Schutz. Sie können reisen, ihre Familie nachholen und arbeiten.
Publiziert: 11.03.2022 um 13:45 Uhr
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Aktualisiert: 11.03.2022 um 16:43 Uhr

Ab Mitternacht gilt in der Nacht auf Samstag der Schutzstatus S. Damit erhalten aus der Ukraine geflüchtete Personen rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne dass sie ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen müssen.

Das Aufenthaltsrecht gilt erstmal für ein Jahr. Es kann aber verlängert werden, wenn in der Ukraine weiter Krieg herrscht. Der S-Status ermöglicht es den Kriegsflüchtlingen, ihre Familien nachzuholen. Sie sollen ihre Ehepartner, minderjährigen Kinder und andere enge Verwandte holen können, die sie zum Zeitpunkt der Flucht unterstützt haben.

Lösung vergleichbar mit der der EU

Die S-Status-Lösung, für die sich der Bundesrat entschieden hat, ist dem Status den die EU für Flüchtlinge aus der Ukraine beschlossen hat, sehr ähnlich. Er ermöglicht es den Kriegsflüchtlingen auch, innerhalb Europas zu reisen.

Ukrainerinnen und Ukrainer flüchten vor der russischen Invasion. Die meisten in Nachbarländern: Allein in Polen (Bild) sind schon etwa eine Million untergekommen.
Foto: AFP
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Den Schutzstatus S erhalten in unserem Land neben ukrainischen Staatsangehörigen und ihren Familienangehörigen auch Personen aus Drittstaaten, die die Ukraine wegen des Krieges hatten verlassen müssen. Fehlen diesen Leuten die Papiere, um nachzuweisen, dass sie bis vor ihrer Flucht aus der Ukraine dort über eine Aufenthaltserlaubnis verfügten, werden diese genau unter die Lupe genommen. Eine solche Prüfung kann bis zu drei Tage lang dauern.

Sofort arbeiten

Flüchtlingskinder sollen umgehend die Schule besuchen und Erwachsene einer Arbeit nachgehen können. Auch Selbständige sollen sogleich arbeiten dürfen. Besteht der S-Status nach fünf Jahren noch immer, erhalten die ukrainischen Geflüchteten dann eine befristete Aufenthaltsbewilligung B.

Zum ersten Mal überhaupt hat die Landesregierung den Schutzstatus S aktiviert. Dieser wurde nach den Kriegen im früheren Jugoslawien geschaffen, bislang aber noch nie genutzt.

Tausende könnten kommen

Wie Justizministerin Karin Keller-Sutter (58) an der Medienkonferenz vom Freitag ausführte, könnten bis zu 15 Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine vor dem Krieg fliehen. In den rund zwei Wochen, die der Krieg bislang andauert, sind bereits 2,5 Millionen Menschen geflohen. Sie halten sich derzeit vor allem in den Nachbarländern und dabei vorwiegend in Polen auf. Sollte sich die Zahl tatsächlich versechsfachen, könnte es laut der FDP-Bundesrätin notwenig werden, dass die Geflohenen umverteilt werden müssen, damit Länder wie Polen nicht zu stark von den Kriegsflüchtlingen belastet werden.

So oder so muss sich die Schweiz darauf einstellen, dass Tausende Flüchtlinge aus der Ukraine in unserem Land Schutz suchen werden. Derzeit ist die Solidarität mit den Kriegsflüchtlingen in ganz Europa gross.

Mehr Geld vom Bund

Die Vizepräsidentin der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK), Marianne Lienhard (53), aber auch der Präsident der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), Fredy Fässler (63), fordern vom Bund eine finanzielle Beteiligung an den Kosten für die Integration der Flüchtlinge. Bislang erhalten die Kantone je S-Status-Flüchtling eine Pauschale für Unterbringung, Verpflegung, Krankenversicherung und Sozialhilfe von 18'000 Franken im Jahr.

Weil aber gerade der Erwerb einer Landessprache für die Flüchtlinge – Kinder wie Erwachsene – zentral ist, soll sich der Bund an den Kosten für diese und andere Integrationsmassnahmen beteiligen. (bmg/pt)

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