Kein Teuerungsausgleich vorgesehen
AHV-Rentenzuschlag für Frauen schmilzt dahin

Schlechte Nachricht für die Frauen: Sie sollen künftig nicht nur länger arbeiten, sondern auf dem AHV-Rentenzuschlag auch keinen Teuerungsausgleich erhalten. Der Bundesrat dürfte dies schon am Mittwoch definitiv entscheiden.
Publiziert: 28.08.2023 um 16:59 Uhr
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Aktualisiert: 29.08.2023 um 15:51 Uhr
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Es war bei der AHV-Reform das grosse Versprechen an die Frauen: Im Gegenzug für die Erhöhung des Rentenalters auf 65 soll es für eine Übergangsgeneration einen Rentenzuschlag geben – lebenslang.

Doch nun kommt das böse Erwachen. Der Rentenzuschlag soll vom Teuerungsausgleich ausgenommen werden. Dem Vernehmen wird der Bundesrat schon am Mittwoch oder nächste Woche den definitiven Entscheid dazu fällen und die Umsetzungsverordnung zur AHV-Reform verabschieden.

Der Verzicht erfolgt gegen den Willen des zuständigen SP-Sozialministers Alain Berset (51). Dieser hatte im Vorfeld dafür gekämpft, dass der Rentenzuschlag unter den sogenannten Mischindex fallen und regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden soll. Wie die normalen Altersrenten auch. Allerdings stiess er schon bei der Vorbereitung der Vernehmlassungsvorlage auf deutlichen Widerstand. Gleich aus mehreren bürgerlichen Departementen gab es Mitberichte

Der Bundesrat will den AHV-Rentenzuschlag der Frauen vom Mischindex ausnehmen. «Es ist eine riesige Enttäuschung», ärgert sich SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen.
Foto: Keystone
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SP-Wasserfallen ist enttäuscht

Ebenso wenig Erfolg hatte die SP mit ihrem Versuch, das Ruder noch herumzureissen. Nationalrätin Flavia Wasserfallen (44, BE) lief in der Sozialkommission mit ihren Anträgen für eine Korrektur zugunsten der Frauen auf.

Auch die kürzlich veröffentlichte Antwort des Bundesrats auf Wasserfallens Interpellation im Parlament fällt ernüchternd aus. Der Bundesrat werde über die Vernehmlassungsergebnisse voraussichtlich bis Ende Sommer Bericht erstatten und über allfällige Anpassungen an den Verordnungsbestimmungen entscheiden, schreibt er kurz angebunden.

Es zeichnet sich ab, dass es ein Entscheid gegen die betroffenen Frauen-Jahrgänge 1961 bis 1969 sein wird. Das heisst: Bleibt die Inflation weiterhin hoch – wie letztes Jahr mit 2,8 Prozent oder dieses Jahr mit gegen 2 Prozent – verliert der Rentenzuschlag laufend an Wert.

«Die Kaufkraft des Rentenzuschlags schmilzt so von Jahr zu Jahr dahin», sagt Wasserfallen. «Es ist eine riesige Enttäuschung! Was im Abstimmungskampf als grosszügige Abfederung verkauft wurde, fällt nun zusammen.»

Teuerung trifft Frauen härter

Sie ärgert sich darüber, dass für den Zuschlag nicht dasselbe gilt wie für die normalen AHV-Renten. «Nun wird formalistisch argumentiert, dass der Zuschlag ausserhalb des Rentensystems ausgerichtet wird und daher nicht dem Mischindex unterliegt. Dabei geht es den Bürgerlichen doch nur ums Geld», moniert Wasserfallen. «Einmal mehr wird den Frauen die Rechnung vorgelegt.»

Dabei trifft die Teuerung die Frauen tendenziell härter, da sie noch immer von tieferen Löhnen und Renten betroffen sind. Ebenso trifft auch die Altersarmut öfter Frauen. Für Wasserfallen ist daher klar: «Der Entscheid ist unfair.»

Renten-Showdown steht an

Für die Bürgerlichen könnte sich die harte Gangart aber noch rächen, denn nächstes Jahr stehen wichtige Renten-Abstimmungen an. Gleich drei Vorlagen kommen vors Volk: Die von links bekämpfte Reform der beruflichen Vorsorge (BVG), die Volksinitiative der Gewerkschaften für eine 13. AHV-Rente sowie die Renten-Initiative der Jungfreisinnigen, die das Rentenalter zuerst auf 66 für alle erhöhen und danach automatisch an die Lebenserwartung anpassen will.

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SP-Frau Wasserfallen rechnet damit, dass der Bundesratsentscheid Einfluss auf die kommenden Rentendebatten haben wird. «Bei der BVG-Reform werden den Frauen wie bei der AHV-Reform wieder grossmundig Versprechungen gemacht, die nicht eingehalten werden können», meint sie. Und für die 13. AHV-Rente sieht sie die Chancen steigen. «Alle Menschen haben eine gute Rente für ein Alter in Würde verdient.»

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