Frau wollte Geld von Bundesrat Berset
Sonderermittler findet kein Leck bei Erpressungs-Affäre

Wegen eines möglichen Lecks bei der Bundesanwaltschaft ist im Zuge der Erpressungsaffäre um Alain Berset ein Sonderermittler eingesetzt worden. Doch diese fand keinen Hinweis auf Amtsgeheimnisverletzung.
Publiziert: 01.05.2022 um 11:20 Uhr
Eine Frau hatte versucht, Bundesrat Alain Berset zu erpressen.
Foto: Keystone
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Die versuchte Erpressung von Bundesrat Alain Berset (50) schlug vergangenes Jahr erneut hohe Wellen. Eine Frau, die eine Affäre mit dem Innenminister hatte, hatte 100'000 Franken für ihr Schweigen über die aussereheliche Beziehung gefordert. Berset schaltete die Bundesanwaltschaft ein – bezahlt wurde schliesslich nichts. Die «Weltwoche» hatte die Geschichte Ende 2020 ein erstes Mal publiziert und veröffentlichte später weitere Details basierend auf der geheimen Ermittlungsakte.

Die Frage war: Wer hat die Akte der «Weltwoche» herausgegeben? Eine abschliessende Antwort darauf gibt es weiterhin nicht. Aber für den Sonderermittler Christoph Rüedi steht fest: Das Leck war nicht bei der Bundesanwaltschaft.

Ermittlungen eingestellt

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hatte Rüedi eingesetzt, um wegen möglicher Amtsgeheimnisverletzung zu ermitteln. Die Ermittlungen sind inzwischen eingestellt worden, wie dieser der «SonntagsZeitung» bekannt gibt. «Die Ermittlungen ergaben keinerlei Hinweise, dass Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft die Strafakten an den Journalisten der ‹Weltwoche› weitergereicht haben», sagt er.

Wer war es dann? Laut Rüedi hatten nur die Bundespolizei, die Bundesanwaltschaft und die Frau, die schliesslich wegen versuchter Erpressung verurteilt wurde, Zugriff auf die Akte. Es sei gut möglich, dass Letztere der «Weltwoche» die Unterlagen gegeben habe.

Untersuchungen im Parlament noch nicht abgeschlossen

Im Zuge des Bekanntwerdens der Erpressungs-Affäre wurde Berset vorgeworfen, sein Amt für das Regeln der privaten Angelegenheit missbraucht zu haben. Unter anderem war Kritik laut geworden, dass die Sondereinheit Tigris zum Einsatz kam. Laut dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) handelte es sich dabei um ein Standardprozedere.

Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments haben gemeinsam mit der AB-BA vergangenen Herbst Untersuchungen eingeleitet, um den Vorwurf der Sonderbehandlung zu prüfen. Diese laufen noch, wie Maya Graf, Präsidentin der GPK des Ständerats, gegenüber Blick sagt. (lha)

Alain Berset äussert keine Details zum Erpressungsversuch
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«Das ist Privatsache!»:Berset äussert keine Details zum Erpressungsversuch
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