Das meint Blick zur Aufweichung des Raser-Artikels
Man darf auch zweimal schlauer werden

Bundesrat und Parlament zeigen Milde mit Rasern. Anders als die Bevölkerung – und die hat recht. Die Politik sollte nochmals über die Bücher.
Publiziert: 15.06.2022 um 09:47 Uhr
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Aktualisiert: 15.06.2022 um 10:57 Uhr
Trotz schlimmer Raser-Unfälle will das Parlament den Raser-Artikel abschwächen. In der Sommersession stimmt dem auch der Ständerat zu.
Foto: keystone-sda.ch
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Sermîn Faki

Politik zu machen, ist oft schwieriger, als man sich das vorstellt. Das Drehen an kleinen Stellschrauben kann grosse unerwünschte Nebenwirkungen haben. Und auch Politiker sind nicht davor gefeit, mal zu überbeissen. Insbesondere, wenn der öffentliche Druck gross ist.

Dann ist es nicht falsch, zurückzubuchstabieren. Man darf irren, frau darf klüger werden. Aber zurückbuchstabieren sollte man eben nur, wenn man sich tatsächlich geirrt hat.

Dafür gibt es beim Raser-Artikel keine Anzeichen. Dennoch wollen Bundesrat und Parlament die Mindeststrafen senken – um allzu grosse Härten für die Tempo-Rowdys zu vermeiden.

Ein Hohn für die Opfer

Ja, es sind Rowdys, die Kriterien sind eindeutig: Als Raser gilt, wer vorsätzlich viel zu schnell fährt und so das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingeht.

Solches Verhalten nicht hart zu bestrafen, ist ein falsches Signal – und zudem ein Hohn für die Opfer, die oft den Rest ihres Lebens unter den Folgen leiden. Die Schweizerinnen und Schweizer sehen das. Die Politikerinnen und Politiker hoffentlich auch noch. Denn: Man darf auch zweimal schlauer werden.

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