Zitterpartie um AHV-Reform
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Zitterpartie um AHV-Reform:Das sagen Gegner und Befürworter

Das ändert sich mit dem Ja zur AHV-Reform
Länger arbeiten und höhere Mehrwertsteuer

Das Stimmvolk sagt Ja zur AHV-Reform. Dies hat vor allem für die Frauen Konsequenzen. Aber über den Konsum zahlen alle mit. Blick erklärt, was sich nun ändert.
Publiziert: 25.09.2022 um 11:10 Uhr
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Aktualisiert: 25.09.2022 um 17:38 Uhr
Ruedi Studer

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat am Abstimmungssonntag zweimal Ja gesagt. Ja zur AHV-Reform mit 50,6 Prozent und Ja zur Erhöhung der Mehrwertsteuer mit 55,1 Prozent.

Beide Vorlagen kommen also durch und damit ändert sich einiges – vor allem für die Frauen. Blick erklärt, was mit dem Ja zum AHV-Paket neu gilt:

Frauen müssen länger arbeiten

Frauen müssen künftig länger arbeiten. Ihr Rentenalter steigt von 64 auf 65 Jahre, gleich hoch wie jenes der Männer also. Die Anpassung erfolgt aber nicht auf einen Schlag, sondern schrittweise. Sobald die Reform in Kraft tritt, steigt das Referenzalter jährlich um drei Monate. Gilt die Reform ab 2024, wird Rentenalter 65 für alle ab 2028 Realität.

Das Stimmvolk hat zweimal Ja gesagt. Damit ändert sich einiges.
Foto: keystone-sda.ch
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Rentenzuschlag für Jahrgänge 1961 bis 1969

Das höhere Frauenrentenalter wird für eine Übergangsgeneration von Frauen von neun Jahrgängen abgefedert. Tritt die Reform 2024 in Kraft, kommen die Jahrgänge von 1961 bis 1969 in den Genuss eines abgestuften Rentenzuschlags von maximal 160 Franken monatlich. Und das lebenslang. Tiefere Einkommen erhalten dabei einen höheren Zuschlag als hohe Einkommen. Frauen ab Jahrgang 1970 gehen leer aus.

Frauen der Übergangsgeneration, die sich früher pensionieren lassen, wird die Rente zudem weniger stark gekürzt. Zudem können sie weiterhin ab 62 in Rente.

Teilrenten möglich

Künftig kann die Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren flexibel und schrittweise bezogen werden – neu sogar monatsweise. Wer vor 65 in Pension geht, dem wird die Rente um 6,8 Prozent pro Jahr gekürzt. Wer den Bezug aufschiebt, bekommt je nach Dauer des Aufschubs eine um 5,2 bis 31,5 Prozent höhere Rente.

Neu werden auch Teilrenten zwischen 20 und 80 Prozent möglich. Das heisst: Man kann beispielsweise 50 Prozent weiterarbeiten und vorübergehend nur eine halbe Rente beziehen. Das erleichtert den Übergang vom Arbeitsleben in die Pension. Diese Anpassung kommt frühestens 2027.

Höhere Mehrwertsteuer

Mit dem Inkrafttreten der Reform wird auch die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV erhöht. Und zwar unbefristet. Der Normalsatz steigt um 0,4 Prozent – von heute 7,7 auf 8,1 Prozent. Der reduzierte Satz – etwa für Lebensmittel oder Bücher – steigt um 0,1 auf 2,6 Prozent. Ebenso stark der Hotellerie-Sondersatz auf 3,8 Prozent.

Pro Jahr fliessen damit rund 1,5 Milliarden Franken jährlich zusätzlich in die AHV-Kasse.

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