Bundesrat soll Pilotprojekt prüfen – FDP-Ständerat fordert
Schweiz soll abgewiesene Eritreer an Drittstaat abschieben

Weil die eritreische Regierung die zwangsweise Rückkehr ihrer Staatsbürger nicht akzeptiert, soll die Schweiz Eritreer an ein Drittstaat abschieben. Der FDP-Ständerat Damian Müller hat eine Motion eingereicht.
Publiziert: 17.03.2023 um 12:40 Uhr
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Aktualisiert: 18.03.2023 um 16:16 Uhr
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Tobias OchsenbeinRedaktor Politik

Geht es nach dem Luzerner FDP-Ständerat Damian Müller (38), schickt die Schweiz abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea in ein Drittland. Er hat am Mittwoch eine Motion eingereicht. Darin fordert der Freisinnige den Bundesrat auf, ein Pilotprojekt zu lancieren. Acht weitere Ständeräte haben die Motion mitunterzeichnet. Es ist eine bürgerliche Allianz aus FDP, SVP und Mitte.

Für das Pilotprojekt soll der Bundesrat rasch einen Drittstaat identifizieren, der bereit ist, in der Schweiz abgewiesene eritreische Staatsangehörige aufzunehmen. Das entsprechende Land soll finanziell entschädigt werden. Es ginge nicht um die Auslagerung des Schweizer Asylverfahrens ins Ausland, so Müller.

Eritrea akzeptiert zwangsweise Rückführung nicht

Der Grund für Müllers Motion: Die eritreischen Behörden akzeptieren nach wie vor keine zwangsweise Rückkehr ihrer Staatsbürger. Zwar ist eine freiwillige Rückreise laut Staatssekretariat für Migration (SEM) möglich. Laut der aktuellen Asylstatistik von Ende Februar leben derzeit 336 ausreisepflichtige eritreische Staatsangehörige in der Schweiz.

Der Bundesrat soll ein Pilotprojekt lancieren, das es ermöglicht, abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea in ein Drittland zu schicken. Etwa nach Ruanda.
Foto: Keystone
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Abgewiesene Asylsuchende, die in der Schweiz auf Kosten der Sozialhilfe lebten, moniert der Luzerner Ständerat. Dieser Zustand sei unhaltbar. «Damit soll der Asylmissbrauch bekämpft werden», sagt Müller Blick.

Denn: Einerseits benötigten diese eritreischen Staatsangehörigen keinen Schutz durch die Schweiz. Und andererseits belegten sie Unterkunftsplätze für Flüchtlinge, die den Schutz dringend benötigten.

Rückführung «ultima ratio Lösung»

Die Rückführung in ein Drittland sei als «utlima ratio Lösung» zu verstehen, heisst es in der Motion weiter. Die freiwillige Rückkehr müsse immer Vorrang vor einer zwangsweisen Rückführung in ein Drittland haben.

Dabei könne der Bundesrat frei entscheiden, mit welchem Drittland er das geforderte Pilotprojekt starten möchte. Ruanda habe jedoch bereits sein Interesse an dieser Art von Aufnahme bekundet. Müller bezieht sich dabei auf einen SRF-Bericht in der Sendung «10vor10».

Flüchtlingsdrehkreuz Ruanda

Das afrikanische Land nimmt seit vielen Jahren Vertriebene auf. Im vergangenen Sommer etwa gab die britische Regierung bekannt, dass Migrantinnen, die illegal ins Land gereist sind, nach Ruanda geflogen würden. Die ruandische Regierung würde dort anschliessend das Asylverfahren durchführen. Die beiden Regierungen haben dazu einen Vertrag abgeschlossen.

Allerdings stoppte der europäische Menschenrechtsgerichtshof im vergangenen Jahr einen ersten Flug mit Migrantinnen und Migranten nach Ruanda. Ein britisches Gericht stufte später das Vorhaben als legal ein. Menschenrechtsgruppen halten den Plan der britischen Regierung für illegal, nicht machbar und unmenschlich.

Einen ähnlichen Deal hat Ruanda bereits 2013 mit Israel abgeschlossen. Zudem soll auch Dänemark an einem Abkommen interessiert sein. Das Parlament verabschiedete 2021 ein entsprechendes Gesetz, das es erlauben würde, Asylsuchende in Länder ausserhalb von Europa zu schicken.

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