Bundesgerichtsurteil
Maudet zu Recht suspendiert

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des früheren Genfer FDP-Regierungsrats Pierre Maudet gegen seine Suspendierung als Departements-Leiter abgewiesen.
Publiziert: 27.07.2022 um 12:38 Uhr

Das Genfer Kantonsgericht trat auf Pierre Maudets Beschwerde wegen des fehlenden aktuellen Interesses nicht ein, weil er im März 2021 nicht wiedergewählt wurde.

Im Frühjahr 2020 gab das Personalamt des Kantons ein Gutachten in Auftrag, nachdem es einen Anstieg von Absenzen in der von Pierre Maudet geleiteten Generaldirektion für wirtschaftliche Entwicklung, Forschung und Innovation festgestellt hatte. Die Schlussfolgerungen dieses Berichts veranlassten die Regierung am 28. Oktober 2020, Maudet das anvertraute Departement vorläufig zu entziehen.

Diese Entscheidung und die Ernennung eines neuen Sachverständigen wurden von Maudet vor dem Kantonsgericht angefochten. Das Gericht trat Ende Mai 2021 jedoch nicht auf die Sache ein. Die Richter verwiesen auf die Wahlen vom 28. März 2021, bei denen Fabienne Fischer den Sitz von Maudet errang. Somit habe der ehemalige Regierungsrat kein praktisches und aktuelles Interesse mehr an einer Entscheidung der von ihm beanstandeten Punkte, entschied das Gericht.

Der ehemalige Genfer Staatsrat Pierre Maudet wurde vom Vorwurf der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit einer Reise nach Abu Dhabi freigesprochen.
Foto: keystone-sda.ch

Fehlendes aktuelles Interesses

In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil schliesst sich das Bundesgericht dieser Sicht an. Es hat festgestellt, dass der Beschwerdeführer am 1. November 2020 aus der Regierung zurückgetreten sei und die anschliessende Ersatzwahl verloren habe. Eine Gutheissung der Beschwerde würde Maudet nicht ermöglichen, wieder in die Regierung einzutreten.

Das Bundesgericht führt weiter aus, die Ernennung des zweiten Experten habe ihre Wirkung entfaltet, da die Schlussfolgerungen im März 2021 veröffentlicht worden seien. Eine Infragestellung dieses Mandats könne in keiner Weise den Interessen des Beschwerdeführers dienen.

Weitere Beschwerde hängig

Maudet argumentierte, er wolle «die Wahrheit» und sein Image wiederherstellen. Die Bundesrichter erinnern daran, dass der Entscheid zum Entzug des Departements am 28. Oktober 2020 zwar in Eile getroffen worden und provisorischer Natur gewesen sei. Er habe jedoch keine Begründung enthalten, die Maudet geschadet hätte.

Vor dem Bundesgericht ist eine weitere Beschwerde von Maudet hängig. Sie wurde von der Genfer Staatsanwaltschaft eingereicht und richtet sich gegen den Freispruch des früheren Magistraten.

Die Strafkammer des Genfer Kantonsgerichts sprach Maudet am 13. Dezember 2021 vom Vorwurf der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit einer Reise nach Abu Dhabi frei. Erstinstanzlich war Maudet zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen verurteilt worden. (SDA)

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