Showdown um Anti-Terror-Gesetz
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«Blick Abstimmungs-Kampf»:Showdown um Anti-Terror-Gesetz

«Blick Abstimmungs-Kampf» zum Anti-Terror-Gesetz
Wer überzeugt Sie mehr?

Im dritten «Blick Abstimmungs-Kampf» vor dem 13. Juni kam es zum Schlagabtausch zwischen Juso-Chefin Ronja Jansen (25) und FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro (60). Sie bestimmen, wer als Siegerin vom Feld geht!
Publiziert: 26.05.2021 um 19:03 Uhr
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Aktualisiert: 27.05.2021 um 18:17 Uhr
Ronja Jansen ist seit 2019 Präsidentin der Juso.
Foto: BlickTV
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Hilft das Anti-Terror-Gesetz, um Anschläge zu verhindern, oder drohen damit willkürliche Verhaftungen? Darüber diskutieren Juso-Chefin Ronja Jansen (25) und FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro (60) im dritten «Blick-Abstimmungs-Kampf».

Ronja Jansen hat gemeinsam mit anderen Jungparteien das Referendum gegen das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (kurz Anti-Terror-Gesetz) ergriffen. Ihr gegenüber steht FDP-Nationalrätin Jacqueline de Quattro, die als Juristin für ein Ja kämpft.

Willkürliche Verhaftungen?

Das Gesetz gefährde das Prinzip der Unschuldsvermutung, warnen die Gegner. «Terrorismus wäre nicht mehr an eine Gewalttat gebunden», sagt Jansen. Allein eine Vermutung würde ausreichen, um als Terrorist zu gelten. «Das ist brandgefährlich und greift unsere Grundrechte an.»

Anschläge verhindern, bevor sie passieren: Das fordern die Befürworter. «Wir brauchen ein Instrument, um zu reagieren, bevor etwas passiert», sagt de Quattro. Der Terroranschlag in Morges VD habe eine Gesetzeslücke offenbart. Im September 2020 erstach ein Islamist einen Mann in einem Döner-Imbiss. «Der Islamist war polizeibekannt, aber noch nicht straffällig», so de Quattro. Weil noch keine Straftat vorlag, habe man keine Massnahmen gegen ihn verhängen können.

So stimmen Sie ab

Sie entscheiden, wer den BLICK-Abstimmungskampf gewinnt! Ab Mittwoch, 18 Uhr, bis Donnerstag, 17.59 Uhr, können Sie auf Blick.ch für die Person stimmen, welche Sie mehr überzeugt hat. Das Ganze geht mit einem Klick. Tricksen ist dabei nicht möglich. Ein Betrugsschutz verhindert, dass Stimmen per Bot generiert werden können. Erlaubt ist aber natürlich, dass die beiden Lager fleissig für ihre Vertreterin mobilisieren. Am Donnerstagabend verkündet Blick die Siegerin.

Sie entscheiden, wer den BLICK-Abstimmungskampf gewinnt! Ab Mittwoch, 18 Uhr, bis Donnerstag, 17.59 Uhr, können Sie auf Blick.ch für die Person stimmen, welche Sie mehr überzeugt hat. Das Ganze geht mit einem Klick. Tricksen ist dabei nicht möglich. Ein Betrugsschutz verhindert, dass Stimmen per Bot generiert werden können. Erlaubt ist aber natürlich, dass die beiden Lager fleissig für ihre Vertreterin mobilisieren. Am Donnerstagabend verkündet Blick die Siegerin.

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Mehr Macht für Polizisten

Das wäre mit dem neuen Gesetz anders: Um gegen sogenannte Gefährder vorgehen zu können, soll die Polizei mehr Möglichkeiten erhalten – auch ohne Strafverfahren. Zu den möglichen polizeilichen Massnahmen gehören Rayon- und Ausreiseverbote, elektronische Überwachung und Hausarrest.

Jeweils sieben Minuten hatten de Quattro und Jansen Zeit, um ihre besten Argumente vorzubringen. Wer gewinnt, entscheiden Sie! Hier können Sie für die Person abstimmen, die Sie mehr überzeugt hat. Der Siegerin winkt ein Gratis-Abstimmungsinserat im Blick.

Das Anti-Terror-Gesetz

Am 13. Juni kommt das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) an die Urne. Als terroristischer Gefährder gilt, «wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie oder er eine terroristische Aktivität ausüben wird». Das Bundesamt für Polizei könnte Massnahmen wie etwa eine Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht, ein Kontakt- und Ausreiseverbot sowie Hausarrest von bis zu neun Monaten verfügen. Der Grossteil dieser Massnahmen wäre für Leute ab 12 Jahren möglich, einzig der Hausarrest ab 15 Jahren. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage anzunehmen.

Am 13. Juni kommt das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) an die Urne. Als terroristischer Gefährder gilt, «wenn aufgrund konkreter und aktueller Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muss, dass sie oder er eine terroristische Aktivität ausüben wird». Das Bundesamt für Polizei könnte Massnahmen wie etwa eine Melde- und Gesprächsteilnahmepflicht, ein Kontakt- und Ausreiseverbot sowie Hausarrest von bis zu neun Monaten verfügen. Der Grossteil dieser Massnahmen wäre für Leute ab 12 Jahren möglich, einzig der Hausarrest ab 15 Jahren. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage anzunehmen.

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