Bei schweren Verbrechen
Polizei darf neue DNA-Spuren auswerten

Zur Aufklärung von Straftaten dürfen Ermittlerinnen und Ermittler ab 1. August mehr Informationen aus DNA-Spuren herauslesen – zum Beispiel Alter, Augenfarbe – und Herkunft. Auslöser für die Gesetzesänderung war eine Vergewaltigung in Emmen LU.
Publiziert: 16.06.2023 um 11:42 Uhr
Die DNA eines Täters soll künftig stärker ausgewertet werden dürfen. Etwa auch auf Haarfarbe, Herkunft oder Alter.
Foto: Getty Images
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Der Bundesrat hat entschieden, das revidierte DNA-Profil-Gesetz auf diesen Termin hin in Kraft zu setzen. Wichtigste Neuerung ist die Phänotypisierung: Künftig dürfen aus DNA-Spuren wie Haaren oder Hautpartikeln, die ein Täter am Tatort hinterlässt, auch Merkmale wie die Haar- und Augenfarbe, das Alter oder die biogeografische Herkunft bestimmt werden. Bislang liess das Gesetz nur die Bestimmung des Geschlechts zu.

Die Anwendung der Phänotypisierung ist nur bei schweren Straftaten erlaubt. Der Deliktkatalog umfasst schwere Delikte gegen Leib und Leben und gegen die sexuelle Integrität sowie Völkerrechtsverbrechen. Um eine Phänotypisierung vorzunehmen, braucht die Polizei die Anordnung einer Staatsanwaltschaft.

Auslöser war Vergewaltigung in Emmen

Der Deliktkatalog gilt auch für den sogenannten Suchlauf nach dem Verwandtschaftsbezug. Damit können Ermittler neu abklären, ob sich in der DNA-Profil-Datenbank ein Profil befindet, das den an einem Tatort gefundenen Spuren ähnlich ist.

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Die Gesetzesänderung geht auf eine Motion des 2020 verstorbenen Nationalrats Albert Vitali (FDP/LU) zurück. Dieser hatte den Vorstoss nach der Vergewaltigung einer jungen Frau in Emmen LU im Juli 2015 eingereicht. Im Rahmen der Ermittlungen wurde eine Massen-DNA-Probe bei über 370 Männern durchgeführt.

Am Tatort wurde die mutmassliche DNA des Täters sichergestellt, doch die Ermittler durften mangels gesetzlicher Grundlagen nicht auf die vollständigen genetischen Informationen zugreifen. Die Frau, die beim Überfall vom Velo gerissen wurde, erlitt schwerste Verletzungen. (SDA)

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