Arbeitsverbot in Saudiarabien
Etappensieg für Pilatus

Das Aussendepartement hätte dem Flugzeugbauer Pilatus nicht verbieten dürfen, in Saudiarabien den Streitkäften technischen Support zu liefern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Publiziert: 15.01.2021 um 12:00 Uhr

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hätte den Pilatus-Werken in Stans/NW nicht ohne eine vorgängige Konsultation des Bundesrates Wartungsleistungen in Saudiarabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten verbieten dürfen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Beim Erlass des Verbots hat das EDA gemäss einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verkannt, dass auch das öffentliche Interesse an der Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und deren Wohlfahrt hätte berücksichtigt werden müssen.

Die Pilatus Flugzeugwerke in Stans seien ein wichtiger Arbeitgeber in der Innerschweiz. Zudem gehöre das Unternehmen wegen seines Wissens und seiner Kapazitäten im Flugzeugbau zur Technologie- und Industriebasis der Schweiz.

Das Aussendepartement hätte dem Flugzeugbauer Pilatus nicht verbieten dürfen, in Saudiarabien Support zu leisten.
Foto: Bloomberg via Getty Images
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Ausnahmen bei Staatsinteressen

Stehen hohe Staatsinteressen auf dem Spiel, können für Tätigkeiten, die laut dem Bundesgesetz über im Ausland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen (BPS) verboten sind, ausnahmsweise bewilligt werden. Das Gesetz sieht eine entsprechende Ausnahmeregelung vor. Die Bewilligung muss durch den Bundesrat erteilt werden.

Erst wenn dieser von einer Bewilligung absieht, liegt der Ball beim EDA, das eine anfechtbare Verfügung mit einem Verbot erlassen muss. Dieser Weg ist nach dem vorliegenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu beschreiten.

Das EDA hat gemäss Gericht anstelle des Bundesrats eine politische Beurteilung vorgenommen, die ihm gemäss Gesetz nicht zukommt.

Pilatus wurde Arbeit in Saudiarabien verboten

Den Pilatus-Werken wurde Ende Juni 2019 die logistische Unterstützung der Flugstreitkräfte Saudiarabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate für die Trainingsflugzeuge des Typs PC-21 und die dazugehörigen Simulatoren verboten.

Grundlage für das Verbot war das BPS, weil mit der Dienstleistung von Mitarbeitern des Stanser Unternehmens in den beiden Ländern ein Beitrag an die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte geleistet wird. Mit den Flugzeugen und den Simulatoren werden Piloten der Streitkräfte der beiden Länder ausgebildet.

Die beiden Länder beteiligen sich jedoch am Krieg in Jemen. Mit der Duldung der logistischen Unterstützung durch den Bund werde die aussenpolitische Glaubwürdigkeit der Schweiz aufs Spiel gesetzt, argumentierte das EDA, wie aus dem Urteil hervorgeht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (SDA)

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