Anwalt zieht Beschwerde weiter
«Arena»-Krach wegen Aeschi geht weiter

Der Streit um die «Arena»-Sendung, bei der Moderator Sandro Brotz SVP-Nationalrat Thomas Aeschi Rassismus vorgeworfen hat, ist um ein Kapitel reicher. Ein Anwalt zieht die Beschwerde weiter.
Publiziert: 29.04.2022 um 15:16 Uhr
Moderator Sandro Brotz hat SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi in der «Arena» in ungewöhnlich deutlichen Worten Rassismus vorgeworfen.
Foto: Screenshot SRF
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Dass es wegen der «Arena» von SRF rote Köpfe gibt, gehört bei der auf harte Diskussionen angelegten Sendung eigentlich dazu. Selten bleiben die Köpfe aber derart lange rot wie bei der Ausgabe, bei der Moderator Sandro Brotz (52) SVP-Nationalrat Thomas Aeschi (43) Rassismus vorwarf.

Dabei hatten sich die Wogen um den Streit gerade erst wieder etwas geglättet. Die SVP hat ihren vorübergehenden Arena-Boykott wieder aufgehoben. Die SRG-Ombudsstelle wiederum liess die 46 Beschwerden zur Sendung abblitzen und deckte Brotz und der Redaktion trotz leiser Kritik den Rücken.

Nun ist die Sache aber doch noch um ein Kapitel reicher. Wie «20 Minuten» berichtet, geht die Sache jetzt an die nächsthöhere Instanz, die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI). Laut Bericht ist es aber nicht die SVP, welche die Beschwerde weiterzieht, sondern eine Privatperson, der Anwalt Emrah Erken.

Keine SVP-Beschwerde

Gegenüber dem Gratisblatt sagt Erken, dass es sich bei seiner Beschwerde nicht um eine «SVP oder Aeschi-nahe Aktion» handle. Er hoffe eine Klärung der rechtlichen Fragen in der Beschwerde. Er kritisiert besonders das Eins-zu-Eins-Interview, das den Charakter einer Gerichtsverhandlung gehabt habe. Zudem gehe es um verfassungs- und medienrechtliche Probleme.

Da der Rechtsanwalt selbst nicht betroffen ist, kann er nur eine sogenannte Popularbeschwerde bei der UBI einreichen. Die nötigen Unterzeichnenden habe er zusammen.

«Nigerianer mit ukrainischen Pässen»

Ursprung des Krachs war eine Aussage Aeschis im Parlament, für die er qua Amt sowieso absolute Immunität geniesst, die aber hohe Wellen geschlagen hat. Der SVP-Fraktionschef hatte gesagt, es dürfe nicht sein, «dass Nigerianer oder Iraker mit ukrainischen Pässen plötzlich 18-jährige Ukrainerinnen vergewaltigen». Ein Satz, der ihm gehörig um die Ohren flog.

Die SVP selbst ist bei der erneuten Beschwerde laut Bericht nicht beteiligt, kritisierte aber das Urteil der Ombudsstelle, die Sendung sei sachgerecht gewesen, als inakzeptabel. (gbl)

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