Hier nimmt Brotz den SVP-Fraktionschef in die Mangel
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Er wirft Aeschi Rassismus vor:Hier nimmt Brotz den SVP-Fraktionschef in die Mangel

Brotz warf Aeschi Rassismus vor
SVP-Freunde blitzen mit SRF-Beschwerde ab

Weil SRF-Moderator Sandro Brotz SVP-Chef Thomas Aeschi in den Senkel stellte, hagelte es beim Sender Protest. Nun hat die Ombudsstelle geurteilt.
Publiziert: 26.04.2022 um 19:08 Uhr
Moderator Sandro Brotz hat SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi in der «Arena» in ungewöhnlich deutlichen Worten Rassismus vorgeworfen.
Foto: Screenshot SRF
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Mit seiner Standpauke an die Adresse von SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi (43) sorgte «Arena»-Moderator Sandro Brotz (52) für rote Köpfe bei der SVP. In einer Sendung zum Ukraine-Krieg vor gut einem Monat hatte der SRF-Moderator Aeschi wegen einer rassistischen Aussage im Nationalrat in die Mangel genommen. Der Nationalrat hatte gesagt, es dürfe nicht sein, «dass Nigerianer oder Iraker mit ukrainischen Pässen plötzlich 18-jährige Ukrainerinnen vergewaltigen».

Beschwerden abgewiesen

Die SVP verkündete daraufhin einen vorübergehenden «Arena»-Boykott. Bei der Ombudsstelle der SRG gingen 46 Beschwerden zur Sendung ein.

Die Beschwerdestelle stärkt Brotz nun allerdings in der Hauptsache den Rücken. Die Beanstandungen, die Sendung habe die Sachgerechtigkeit verletzt, werden abgewiesen. Aeschi habe gewusst, was auf ihn zukommt, hält das Gremium fest. Er habe im Vorfeld auch zugestimmt, sich nicht nur der normalen Diskussion, sondern auch dem besonders hart geführten Eins-zu-Eins-Interview mit Brotz zu stellen.

Zudem wird betont, dass Brotz Aeschi nicht als «Rassisten» bezeichnet habe, wie das moniert wurde. Sondern lediglich seine Aussage als rassistisch taxiert worden sei.

Brotz muss sich aber Kritik gefallen lassen

Gleichzeitig muss sich der «Arena»-Moderator aber von Ombudsfrau Esther Girsberger und Ombudsmann Kurt Schöbi auch Kritik anhören. Tatsächlich hätten sich die Worte Brotz' teilweise wie ein Richterspruch gegen Aeschi angehört, finden die beiden. Brotz hatte sich bei seiner Feststellung, Aeschis Aussage sei rassistisch gewesen, auf eine Beurteilung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) gestützt. Doch nur ein Gericht könne rechtlich verbindlich urteilen, ob gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm verstossen wurde oder nicht. Die Beschwerdeführer könnten den Fall nun an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weiterziehen.

Bevor die Ombudsstelle urteilte, hatte die «Arena»-Redaktion Gelegenheit, Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen. Aus dieser geht hervor, dass Aeschi im Gegensatz zu seiner Partei offensichtlich kein Problem mit dem harschen Moderationsstil Brotz' hatte. Aeschi habe sich tags darauf schriftlich bei Brotz «für das harte, aber korrekte Interview» bedankt, hält die «Arena» fest. (lha)

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