An Aargauer Schulen
Richter müssen über Maskenpflicht entscheiden

Die Maskenpflicht an Aargauer Schulen wird ein Fall für die Gerichte. Eltern sehen die psychische Unversehrtheit ihrer Kinder gefährdert.
Publiziert: 29.09.2021 um 16:29 Uhr
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Aktualisiert: 29.09.2021 um 17:43 Uhr

Über die von der Aargauer Regierung beschlossene Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Primarklasse muss das Gericht urteilen. Die Eltern von etwa 15 schulpflichtigen Kindern haben am Mittwochnachmittag beim Verwaltungsgericht Aarau Klage gegen den Entscheid eingereicht.

Die Beschwerde umfasst 90 Seiten und über 60 Beilagen, wie der Verein Lehrernetzwerk Schweiz, der die Beschwerde unterstützt, mitteilte. Der Verein gehört zu den Kritikern der Corona-Schutzmassnahmen.

Schwerer Eingriff in die psychische Unversehrtheit

Begründet wird die Klage unter anderem damit, dass eine dauerhafte Maskenpflicht während des gesamten Schulbetriebes einen schweren Eingriff in die physische und in die psychische Unversehrtheit darstelle. Für diese Art von Eingriffen bei gesunden Kindern biete weder das Epidemiegesetz noch das Covid-19-Gesetz eine Grundlage, heisst es im Communiqué.

An der Aargauer Volksschule gilt seit dem 1. September eine allgemeine Maskentragepflicht ab der 5. Primarklasse. Das hatte der Regierungsrat Ende August als Sofortmassnahme beschlossen, nachdem es nach den Sommerferien in zahlreichen Klassen im Kanton zu Corona-Ausbrüchen gekommen war.

Kinder mit Atemschutzmasken im Unterricht. Aargauer Eltern haben dagegen Beschwerde eingereicht.
Foto: Keystone

(SDA)

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