Ohne Maske im Zug
Walliser (29) muss 800 Franken zahlen

Ein 29-Jähriger aus dem Kanton Wallis muss 800 Franken zahlen, weil er im Zug keine Maske trug und ein unbrauchbares Attest vorwies. Die SBB erstatteten Strafanzeige.
Publiziert: 29.09.2021 um 09:48 Uhr
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Aktualisiert: 29.09.2021 um 14:53 Uhr

Ende Oktober 2020 kam ein 29-jähriger Walliser in die Billettkontrolle. Er war auf der Strecke von Visp VS nach Spiez BE unterwegs. Ohne Maske und mit unbrauchbarem Attest. Das kommt ihn jetzt teuer zu stehen.

Der Mann weigerte sich, die Maske aufzusetzen. Er verwies auf ein Attest des Bündner Juristen Heinz Raschein. Raschein ist die juristische Speerspitze der Corona-Skeptikerinnen und -Skeptiker im Land. Über 10'000 Personen folgen ihm auf seinem Telegram-Kanal.

In der Szene berühmt und bei Behörden berüchtigt wurde der Bündner mit einem «Sach- und Rechtsattest», das angeblich von der Maskenpflicht befreien soll. Es kursierte insbesondere unter Eltern, die sich weigern, ihre Kinder mit Maske in die Schule zu schicken. Aber auch Angestellte versuchten mit von «Dr. iur. Heinz Raschein» unterzeichneten Schreiben die Maskenpflicht zu umgehen. Vergebens. Das Attest ist rechtlich nicht gültig. Auch nicht im Zug.

Zugbegleiterin mit Maske: in Corona-Zeiten Pflicht.
Foto: © SBB CFF FFS
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Strafe halbiert

Weil sich der 29-Jährige weigerte, die Maske aufzusetzen, erstatteten die SBB Strafanzeige bei der Walliser Staatsanwaltschaft. Diese verurteilte den Mann wegen Widerhandlung gegen das Epidemiengesetz Ende November mit Strafbefehl zu einer Busse von 400 Franken, wie der «Walliser Bote» am Mittwoch berichtet.

Gegen diesen Strafbefehl erhob der Mann nur wenige Tage später Einspruch. Die Busse wurde angesichts des tiefen Einkommens, das der Walliser erzielt, auf 200 Franken herabgesetzt. Aber der Masken-Verweigerer muss die Hälfte der Verfahrens- und Entscheidskosten von Staatsanwaltschaft und Bezirksgericht in Höhe von insgesamt 1200 Franken bezahlen. Macht 600 Franken. In der Summe also 800 Franken.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien haben noch bis Mitte Oktober Zeit, Berufung gegen das Urteil einzureichen und den Fall ans Kantonsgericht weiterzuziehen. (ise)

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