Dieser Song sorgt in Deutschland für Aufregung
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«Layla» von DJ Robin x Schürze:Dieser Song sorgt in Deutschland für Aufregung

«Das ist eine bodenlose Frechheit»
Ballermann-Stars schimpfen über Verbot von «Layla»

DJ Robin und Schürze haben mit ihrem Ballermann-Hit «Layla» eine Sexismus-Debatte ausgelöst. Das Lied wurde an einigen Volksfesten sogar verboten. Die Interpreten und ihre Berufskollegen können das nicht nachvollziehen.
Publiziert: 14.07.2022 um 15:20 Uhr
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Aktualisiert: 16.07.2022 um 11:10 Uhr
Momentan geht der Song «Layla» von DJ Robin (l.) und Schürze durch die Decke. Sie feiern den 1. Platz in den deutschen Singlecharts.
Foto: Instagram djrobin1996 und schuerze_music
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Kein Song wird im deutschsprachigen Raum derzeit so heiss diskutiert wie der Ballermann-Hit «Layla». Darin geht es um die «Puffmama» Layla, die «schöner, jünger, geiler» sei. Weil das Lied sexistisch sei, haben die Städte Düsseldorf und Würzburg den Hit von DJ Robin (26) und Schürze (31) aus den Playlists an Volksfesten gestrichen.

Bei städtischen Veranstaltungen werde «kein Liedgut» gespielt, das «rassistische, extreme oder sexistische Inhalte hat», erklärte der Würzburger Stadtsprecher Christian Weiss (54) der «Bild». Bei den Ballermann-Stars sorgt diese Entscheidung für Unmut, denn von Sexismus wollen sie nichts wissen.

Vergleich mit Rappern

Hit-Macher Schürze betont gegenüber der deutschen Zeitung: «Für mich persönlich ist der Song nicht sexistisch, wie von manchem gesagt wird. Da wird keiner beleidigt und das ist der wichtigste Fakt an der Diskussion.» Ähnlich sieht es sein Kollege DJ Robin: «Diese Entscheidung ist absoluter Wahnsinn, aber jeder Veranstalter kann seine Lieder ja selber aussuchen.» Für ihn ist klar, wenn «Layla» schon zu sexistisch sei, müsse in Zukunft die Hälfte der Lieder gestrichen werden. «In jedem Deutsch-Rap-Lied sind die Texte schlimmer. Da regt sich kein Mensch auf», erklärt er.

Auf die dieselbe Argumentation setzt Mickie Krause (52). «Ich finde die Vorgehensweise bei ‹Layla› ein bisschen überzogen. Wir sind weit von dem entfernt, was Rapper raushauen, da sind wir Waisenknaben dagegen», findet Krause. Er löste 1999 selbst eine Debatte um seinen Song «Zehn nackte Frisösen» aus. Damals forderten die Friseur-Innung Hamburg ein Verbot für das Lied. Dass er damit in der «Bild» landete, vergrösserte seinen Erfolg schliesslich. «Genau aufgrund dieser Titelzeile bin ich um 20 Plätze in den Charts gestiegen», erinnert sich Krause. Denn alles, was verboten werde, werde ja irgendwann interessant.

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Justizminister spricht sich gegen Verbot aus

Zu weit geht die Streichung nebst den Ballermann-Stars auch Justizminister Marco Buschmann (44). Auf Twitter schrieb er: «Man muss Schlagertexte nicht mögen. Man kann sie sogar doof oder geschmacklos finden. Sie aber behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zu viel.»

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«Layla»-Produzent Ikke Hüftgold (45) nimmt die Debatte um die Verbannung mit Humor. «Ich hoffe, das Aussenministerium um Frau Baerbock schalten sich auch noch ein. Denn es sieht so aus, als würde ‹Layla› international Thema sein – eine weltweite Debatte. Wir sind für jeden Staatsempfang bereit, auch gern bei Herrn Biden», so der Schlagerstar zu «Bild».

Für ihn würden solche Gaga-Hits aber auch seit 40 Jahren zur Ballermann-Kultur dazugehören. «Hier geht es um Meinungsfreiheit, es geht um künstlerische Freiheit, es geht um die Party nach Corona. Mir wird das gerade alles zu heiss gekocht», sagt Hüftgold. Dazu glaube er, dass ein Verbot genau das Gegenteil bewirke: «Die Leute lassen sich nichts verbieten.» Ikke Hüftgold scheint recht zu behalten: Seit drei Wochen thront der Song auf Platz 1 der deutschen Charts.

«Eingriff in das freie Entfaltungsrecht der künstlerischen Tätigkeiten»

Wütend zeigt sich auch Bierkönig-Star Tobee (37): «Das Verbot von ‹Layla› ist eine bodenlose Frechheit! Die Frage ist, ob das überhaupt rechtlich haltbar ist, nur weil einem das Lied nicht passt. 33 Millionen Mal wurde das Lied bei Spotify geklickt. Wahnsinn! Das ist das, was Deutschland hört, und wenn dann jemand vom Rathaus eingreift, muss man sich fragen, ob es ein Eingriff in das freie Entfaltungsrecht der künstlerischen Tätigkeiten ist.» (bsn)

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