Wie spart man Steuern?
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Tipps und Tricks vom Experten:So spart man Steuern

Was Steuerzahler wissen müssen
Korrigiert das Steueramt meinen Fehler?

Schnell noch die lästige Steuererklärung ausfüllen. Schliesslich drängt die Zeit, in rund zwei Wochen läuft in den meisten Kantonen die Frist ab. Was aber, wenn man im Nachhinein noch Fehler entdeckt.
Publiziert: 11.03.2019 um 13:35 Uhr
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Aktualisiert: 28.01.2021 um 20:21 Uhr
Grundsätzlich sind die Steuerämter zufrieden mit ihren Kunden. Die meisten Steuerzahler reichen korrekt ausgefüllte Steuererklärungen ein.
Foto: Keystone
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Christian Kolbe

Die Steuererklärung ist ausgefüllt und abgeschickt. Doch später fällt einem ein, dass sich ein Fehler beim Ausfüllen eingeschlichen oder man etwas vergessen hat. Aber keine Panik: Die Steuerkommissäre in den Kantonen sind vor allem an korrekten Steuererklärungen interessiert und korrigieren auch einen Fehler zugunsten der Steuerzahler.

Zum Beispiel, wenn jemand irrtümlicherweise die Ergänzungsleistungen als Einkommen deklariert. Solche Fehler werden von aufmerksamen Sachbearbeitern erkannt und die steuerfreien Ergänzungsleistungen vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Denn die Differenz zwischen dem ausgewiesenem Einkommen und der Rentenbescheinigung müsste auffallen.

Irrtümer melden

Trotzdem: Wer solch einen Irrtum bemerkt, darf die Steuerbehörde auf die irrtümliche Deklaration hinweisen. Denn sobald die definitive Veranlagung beim Steuerzahler angekommen ist, bleiben nur noch 30 Tage Zeit, um Einsprache zu erheben.

Ohne Einsprache wir die Veranlagung rechtskräftig und kann nur noch mittels Revision geändert werden.

Alles zur Steuererklärung

Ende März wird wieder die Steuererklärung fällig. BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen rund ums Thema.

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