Kleinfirmen sollen keine Miete zahlen müssen
0:41
Immo-Besitzerin gibt nach:Kleinfirmen sollen keine Miete zahlen müssen

Lichtblick in der Corona-Krise
Kleinfirmen sollen keine Miete zahlen müssen

Seit Wochen schwelt der Streit um die Geschäftsmiete. Jetzt kommt Bewegung in die Diskussion. Der Verband Immobilien Schweiz (VIS) schlägt einen Mieterlass für kleine Unternehmen vor. Entscheiden muss das Parlament.
Publiziert: 28.04.2020 um 10:32 Uhr
|
Aktualisiert: 28.04.2020 um 13:50 Uhr

In die verfahrene Diskussion um die Geschäftsmieten kommt Bewegung: Der Verband Immobilien Schweiz (VIS) schlägt vor, kleineren Unternehmen, die wegen der Coronavirus-Pandemie schliessen mussten, die Miete zu erlassen.

Der Streit zwischen Mieter- und Vermieterschaft schwelt seit Wochen. Während die vom Lockdown betroffenen Geschäfte die Löhne mit Kurzarbeitsentschädigung decken können, bleiben sie auf den Kosten für die Miete sitzen. Eine von Bundesrat Guy Parmelin eingesetzte Arbeitsgruppe brachte keine Einigung zustande. Der Bundesrat lehnte es ab, in den Streit einzugreifen.

Nur die Nebenkosten bezahlen

Überraschend macht der VIS, der die institutionellen Immobilien-Investoren vertritt, der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) nun einen Vorschlag: Kleinunternehmen und Selbständigerwerbenden, deren Bruttomiete den Betrag von 5000 Franken pro Monat nicht übersteigt, soll die Miete für zwei Monate erlassen werden. Nur die Nebenkosten müssten weiterhin bezahlt werden.

Wochenlang waren viele kleine Unternehmen geschlossen.
Foto: Tim Mossholder
1/6

Die VIS-Geschäftsstelle bestätigte auf Anfrage eine Meldung der «NZZ» vom Dienstag. Der Ausfall würden gemäss dem Vorschlag voll von den Immobilien-Eigentümern getragen, dem Staat sollen keine Kosten entstehen. Von der Lösung sollen gezielt nur kleinere Unternehmen profitieren. Bei Mieten über 5000 Franken soll es ausschliesslich Sache der Mietparteien sein, sich privatrechtlich zu einigen.

Für finanzstarke Konzerne gilt anderes

Es sei nicht sinnvoll, einen finanzstarken Mode- oder Luxusgüterkonzern gleich zu behandeln wie ein kleineres Ladengeschäft, dessen Überleben auf dem Spiel stehe, argumentiert der Verband. Auch die Miete für indirekt vom Lockdown betroffene Geschäfte sollen weiter privatrechtlich verhandelt werden.

Eine Sonderlösung braucht es laut VIS allenfalls für Restaurants. Diese haben wegen der grossen Fläche oft hohe Mieten und drohen durch die Maschen zu fallen. Der Verband unterstützt daher den Vorschlag der Ständeratskommission, betroffenen Unternehmen bezogene Überbrückungskredite in Höhe von maximal drei Monatsmieten zu erlassen.

Nun liegt der Ball bei der Politik. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat bereits eine Motion eingereicht mit der Forderung, dass die Mieter während des Lockdown nur 30 Prozent der Miete schulden. Laut VIS würde ein solcher Mietzinserlass aber mehr schmerzen und weniger bringen.

Bundesrat entscheidet

Die WAK des Ständerats kann nun ihrerseits eine Motion einreichen. Diese würde in der ausserordentlichen Session von nächster Woche behandelt und müsste vom Bundesrat umgesetzt werden. Die WAK könnte aber auch den Erlass einer Notverordnung anstossen. Das Parlament hat die Möglichkeit, auf diesem Weg direkt eine Lösung für die umstrittene Frage der Geschäftsmieten umzusetzen.

Auch wenn die Politik den Streit entschärfen kann, dürfte die Frage der Geschäftsmieten noch die Gerichte beschäftigen. Aus Sicht des Mieterverbands handelt es sich bei der behördlich angeordneten Betriebsschliessung nämlich um einen Mangel an der Mietsache, für den der Vermieter aufkommen muss.

Das Bundesgericht hat sich dazu noch nicht geäussert. Zur Diskussion steht auch, ob allenfalls die öffentliche Hand Entschädigung leisten muss. (SDA/way)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.