Carmen Walker Späh kritisiert den Bundesrat
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Vorgaben für Gastro-Branche:Carmen Walker Späh kritisiert den Bundesrat

Bund krebst zurück nach Kritik des Datenschützers
Gäste-Daten für Wirte keine Pflicht

Zum Lockerungskonzept der Restaurants gehört, dass der Wirt die Daten seiner Gäste notiert. Nach der Kritik des eidgenössischen Datenschützers im BLICK krebst der Bund zurück. Gäste können nicht zu Datenherausgabe verpflichtet werden.
Publiziert: 07.05.2020 um 12:41 Uhr
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Aktualisiert: 09.05.2020 um 09:46 Uhr
Claudia Gnehm, Franziska Scheven

Wer ab dem 11. Mai in ein Restaurant geht, muss seine Kontaktdaten hinterlegen. Das hat der Bund anfangs Woche mit den Branchenverbänden Gastrosuisse, HotellerieSuisse und SCA im Branchen-Schutzkonzept vereinbart. Wegen der «strategisch wichtigen Bedeutung dieser Branche im Kampf gegen die Pandemie» ist es das einzige Branchenkonzept, wo der Bund zusätzliche Vorgaben machte.

Doch der Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte machte heute im BLICK klar, dass Wirte ihre Gäste nicht zwingen dürfen, ihre Daten anzugeben: «Da es nicht die Aufgabe privater Gastronomiebetriebe ist, mögliche Kontakte Infizierter zurückzuverfolgen, darf die Erhebung von Name und Telefonnummer als Seuchenbekämpfungsmassnahme grundsätzlich nur auf freiwilliger Basis erfolgen», sagt Silvia Böhlen, Sprecherin des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten zu BLICK.

Bund muss auf Freiwilligkeit umschwenken

Der Bund wiederum verlangte die Aufnahme der Daten – sogar unter Androhung von Bussen. «Der Bund hat uns diese Auflage verordnet», teilt ein Sprecher von Gastrosuisse BLICK mit. Und noch schlimmer: «Der Unternehmer kann gebüsst werden, wenn er sich nicht an die Vorgaben hält», so Gastrosuisse.

Gastrosuisse-Präsidemt Casimir Platzer freut sich:«Der Gast ist nicht verpflichtet, seine Kontaktangaben anzugeben.» Damit müssen die Wirte ihre Gäste nicht zur Datenherausgabe zwingen.
Foto: keystone-sda.ch
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Die Androhung einer Busse geht Datenschützern aber zu weit. Wenn der Gast freiwillig seine Daten angeben wolle, sei das kein Problem. «Generelle Appelle zum Selbstschutz oder an die Solidarität sind zulässig», so Böhlen. «Soweit keine Kontrollen damit verbunden werden», fügt sie hinzu.

Auf die Kritik musste der Bund nun von der Vorgabe abrücken. Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer (58) sagt dem BLICK am Abend: «Nach der heutigen Besprechung mit dem Innendepartement hat man sich darauf geeinigt, dass der Gast nicht verpflichtet ist, seine Kontaktangaben anzugeben.» Der gastgewerbliche Betrieb müsse nur ermöglichen, dass die Kontaktdaten erfasst werden können.

Platzer betont: «Der Gast ist nicht verpflichtet, seine Kontaktdaten anzugeben.» Er könne freiwillig entscheiden, ob er dies tun möchte.
Im Weiteren könne bei Gästegruppen (bspw. vier Personen) neu auch nur noch eine Person ihre Kontaktdaten hinterlegen, aber auch dies sei.

Keine Kontrolle

Was laut Datenschutz auch nicht zulässig ist: Die Kontrollen der Richtigkeit der Daten. Ob der Gast seine Daten ehrlich angibt, bleibt ungeklärt. So darf es keine Bestätigungsmail oder -SMS geben, die der Gast zur erfolgreichen Registrierung anklicken muss. «Kontrollen durch Private sind ungeeignet und somit unverhältnismässig, weil Private gar keine Durchsetzungsmittel haben», so Böhlen. Was vor Corona teilweise bei einer Reservierung üblich war, darf nun nicht zur Pflicht werden. Alles ist auf freiwilliger Basis zu verstehen, so die Datenschutzrechtler.

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