Senioren fühlen sich in ihrer Ehre verletzt
Füdli von Gartenzwerg lässt Nachbarschaftsstreit eskalieren

Eine Frau (49) muss sich in Laufenburg AG vor Gericht verantworten, weil sie das entblösste Füdli ihres Gartenzwergs gezielt in Richtung ihrer Nachbarn gerichtet hatte. Diese fühlten sich von dem Anblick beschimpft und holten sich einen Anwalt.
Publiziert: 12.11.2021 um 17:05 Uhr
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Aktualisiert: 12.11.2021 um 18:49 Uhr

Ein älteres Paar fühlte sich im oberen Fricktal von einem Gartenzwerg in seiner Ehre verletzt. Denn die Figur war genau so platziert, dass die Senioren vom Wohnzimmerfenster aus auf dessen nacktes Füdli blicken mussten.

Damit nicht genug: Eine zweite Nachbarspartei stellte einen Zwerg mit ausgestrecktem Mittelfinger ebenfalls in Richtung der Senioren auf. Genug für das Paar – sie zogen vor Gericht.

Allerdings nur gegen die Besitzerin des Po-Zwergs. Sie musste sich am Donnerstag vor Gericht verantworten, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Sie hatte sich trotz Anwaltsschreiben geweigert – im Gegensatz zur zweiten Nachbarpartei – den Zwerg woanders hinzustellen.

Kurioser Nachbarschaftsstreit im Kanton Aargau: Dabei geht es um einen Gartenzwerg, der seinen Hintern entblösst. (Symbolbild)
Foto: Getty Images
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«Blickte ich nach Norden, sah ich einen Arsch»

Vor dem Bezirksgericht beschrieb der Senior seine Aussicht wie folgt: «Blickte ich nach Norden, sah ich einen Arsch, schaute ich aus dem Küchenfenster, sah ich einen Stinkefinger.» Gemäss Staatsanwaltschaft habe die Beschuldigte den Gartenzwerg absichtlich in Richtung des Seniorenpaars aufgestellt, um ihre «Geringschätzigkeit und Verachtung» zum Ausdruck zu bringen.

Weil sich das Seniorenpaar in seiner Ehre angegriffen fühlte, forderte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe 1050 Franken sowie eine Busse über 300 Franken. Die Zwergen-Besitzerin stritt die Vorwürfe ab.

Allerdings bestätigte ein Zeuge vor Gericht, dass der Po-Zwerg tatsächlich «schräg, aber nicht im rechten Winkel» mit dem entblössten Hinterteil in Richtung der Senioren aufgestellt wurde.

Senioren sollen Nachbarn beobachtet haben

Insgesamt traten fünf Zeugen bei dem Prozess auf. Einer sagte, dass die ältere Dame oft am Fenster zu sehen sei: «Es wird fotografiert und gefilmt, man fühlt sich einfach beobachtet.»

Der Besitzer des Gartenzwergs mit ausgestrecktem Mittelfinger trat als weiterer Zeuge auf. Er berichtete, wie der ältere Mann von aussen in seine Toilette hineinfotografiert hätte, eben dort wo der Zwerg am Fenster platziert war. Als er ihn darauf ansprach, soll dieser erwidert haben: «Nimm den Zwerg weg, du Idiot.»

Vor Gericht wehrte sich das Seniorenpaar gegen die Vorwürfe. Sie hätten die Nachbarn weder beobachtet noch gefilmt. Für den Verteidiger war klar, dass die Senioren den Gartenzwerg als Vorwand benutzen würden, um seiner Mandantin eins auszuwischen. Der Anwalt der Kläger machte dagegen deutlich, dass die Senioren sich durch den Anblick des Po-Zwerges verletzt gefühlt hätten. Das Bezirksgericht hat am Donnerstag noch kein Urteil gefällt. Machte aber den Nachbarn deutlich, dass sie sich lieber aus dem Weg gehen sollten. (gin)

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