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Beizen, Läden, Museen, Grenzen
Bundesrat beschliesst Turbo-Lockerung

Der Bundesrat hat über die nächsten Lockerungsschritte informiert. Es geht schneller als geplant: Schulen, Läden und Restaurants dürfen bereits ab dem 11. Mai öffnen. BLICK hat live von der Medienkonferenz berichtet.
Publiziert: 29.04.2020 um 12:43 Uhr
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Aktualisiert: 29.04.2020 um 18:46 Uhr
Die Beizen dürfen ab dem 11. Mai unter Auflagen wieder öffnen.
Foto: Keystone
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Gianna Blum

Der Bundesrat macht beim Exit aus dem Corona-Lockdown vorwärts und lockert schneller als ursprünglich geplant. So dürfen ab dem 11. Mai nicht nur Läden, Märkte und obligatorische Schulen wieder öffnen, sondern auch Bibliotheken und Museen, Restaurants und Bars. Das allerdings nur mit strengen Auflagen, wie Bundesrat Alain Berset (48) betonte: «Pro Tisch dürfen maximal vier Personen sitzen.» Zusätzlich gelten Abstandsregeln.

Befürchtungen, wonach die schnellere Lockerung eine zweite Infektionswelle auslösen könnte, wies Berset – für den Moment – zurück. «Wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben», so der Gesundheitsminister. Man könnte nicht einfach alles schliessen, bis ein Impfstoff da sei.

Ein Sommer der Geisterspiele

Auch die obligatorischen Schulen dürfen ab dem 11. Mai wieder mit dem Präsenzunterricht beginnen. Allerdings ist es Sache der Kantone, ob und wie sie diesen erlauben wollen. Ebenfalls in der Macht der Kantone liegt es, ob sie schriftliche Maturaprüfungen durchführen wollen. Nur die Berufsmaturitätsprüfungen werden schweizweit mit Erfahrungsnoten ersetzt.

Ebenfalls ab dem 11. Mai dürfen auch Sportler wieder trainieren, wenn sie denn die Abstands- und Hygienemassnahmen einhalten. Im Profisport ist sogar mehr erlaubt, dort gilt die Fünf-Personen-Regel nicht mehr. Wettkämpfe bleiben dagegen bis am 8. Juni verboten – danach sollen sie in den Profiligen wieder erlaubt werden, allerdings unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit. Denn Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen bleiben bis Ende August verboten.

Lockerung auch an der Grenze

Auch an der Grenze kommen die ersten Lockerungen, vorab allerdings vor allem für Arbeitnehmende. So können die Kantone Gesuche für eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von EU- oder Efta-Bürgern wieder bearbeiten, wenn sie vor dem 25. März eingereicht worden sind. Für Schweizer und EU-Bürger wird der Familiennachzug wieder möglich sein. Allerdings bleiben die Grenzkontrollen bestehen.

Dicke kommt es zum Schluss. Der 27. September wird zum Super-Abstimmungstag, denn gleich fünf Vorlagen kommen dann vors Volk: die Begrenzungsinitiative der SVP, den Kauf von neuen Kampfjets, den Vaterschaftsurlaub, das Jagdgesetz und die Steuerabzüge für Kinder. Ab dem 1. Juni 2020 darf auch wieder Unterschriften für Initiativen gesammelt werden.

PK-Bundesrat 29.4. 

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