Znüni teilen verboten!
Schulen öffnen mit minimalen Auflagen

Nach wochenlangem Homeschooling dürfen ab dem 11. Mai die Schüler wieder zurück ins Klassenzimmer. Doch es gelten spezielle Regeln. So sollen die Kinder etwa das Znüni nicht mit anderen teilen.
Publiziert: 29.04.2020 um 15:03 Uhr
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Aktualisiert: 30.04.2020 um 07:23 Uhr
Schulen öffnen mit minimalen Auflagen
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Znüni teilen verboten!Schulen öffnen mit minimalen Auflagen
Ruedi Studer

Ab 11. Mai dürfen die Primar- und Sekundarschüler ihre Laptops zuklappen und ihren Schulweg wieder unter die Füsse nehmen. Dies hat der Bundesrat entschieden. Er streicht das Präsenzunterricht-Verbot für die obligatorischen Schulen. Allerdings müssen die Schulen dafür ein Schutzkonzept einhalten.

Für den Präsenzunterricht hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusammen mit der Erziehungsdirektoren-Konferenz Vorgaben für Schutzkonzepte festgelegt. Entscheidend sei, dass dieses Schutzkonzept von allen Lehrpersonen wie auch den Schülern eingehalten werden könne. Die Schulen erhalten die Möglichkeit, den Unterricht im Klassenzimmer flexibel zu gestalten.

Der Bundesrat hat entschieden: Die Schulen dürfen wieder öffnen.
Foto: keystone-sda.ch
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Bei der Umsetzung sind die Kantone und Gemeinden gefragt – und der Bund lässt ihnen Spielraum. Die Kantone können selber entschieden, ob der Präsenzunterricht tatsächlich bereits ab 11. Mai gilt. Falls sie vorerst darauf verzichten, müssen sie aber für ein angemessenes Betreuungsangebot für die Schüler sorgen. «Es wird nicht überall am 11. Mai ganz genau gleich losgehen», so Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga (59).

Kinder müssen zur Schule

Bei Kindern gebe es gemäss aktuellem Wissen keinen Gesundheitszustand, mit dem sie bei einer Coronavirus-Infektion für einen schweren Krankheitsverlauf gefährdet wären, so der Bundesrat.

Er macht auch klar, dass die Eltern ihre Kinder zu Schule schicken müssen. «Die Schulpflicht war nie und ist weiterhin nicht aufgehoben.» Er macht aber Ausnahme: Leide ein Kind an einer chronischen Krankheit, sollen dies die Eltern aber mit dem Kinderarzt besprechen. Für Kinder von Eltern, die zu den besonders gefährdeten Personen gehören, können die Schulen individuelle Lösungen finden.

Das Schutzkonzept sieht zudem vor, dass Lehrpersonen, die zu den Risikogruppen gehören, weiterhin den direkten Kontakt mit anderen Personen meiden sollen.

Zudem gilt für alle Erwachsene, dass sie weiterhin zwei Meter Abstand zu andern halten sollen. Diese Abstandsregel gilt aber nicht für die Schüler unter sich: «Die Kinder insbesondere der tieferen Klassen der obligatorischen Schule sollen sich möglichst normal im Klassenverbund, auf Schulweg und auf den Pausenhöfen verhalten und bewegen können», heisst es im Schutzkonzept.

Doch was, wenn sich ein Schüler oder eine Lehrperson infiziert? Dann komme das Contact Tracing zum Zug, so BAG-Vertreter Daniel Koch (65): «Dann wird diese Person isoliert und sämtliche Personen, die in nahem Kontakt mit ihr waren, werden in Quarantäne gesteckt.» Kinder sollten zudem nur Masken tragen, wenn sie diese richtig an- und ausziehen könnten.

Znüni nicht teilen

Neben den üblichen Schutzmassnahmen hält das Schutzkonzept noch weitere Massnahmen fest. Zum Beispiel:

  • Die Kinder sollen das Znüni oder Getränke nicht mit anderen teilen.
  • Im Schulhaus sollen genügend Seifenspender und Einmalhandtücher zur Verfügung stehen. Aber nicht unbedingt Handdesinfektionsmittel. «Kinder sollten nur in Ausnahmefällen Desinfektionsmittel benutzen.»
  • Die Schulzimmer sollen nach jeder Lektion gelüftet werden.
  • Schutzmasken werden nicht vorgeschrieben, auch das präventive Tragen von Handschuhen wird nicht empfohlen.
  • Auf Anlässe wie Schulveranstaltungen, Lager usw. soll verzichtet werden.
  • Eltern sollen das Schulareal möglichst meiden.

Kantone können Matura-Prüfung abblasen

An Gymnasien sowie an Berufs- und Hochschulen dürfen ab dem 11. Mai Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen wieder abgehalten werden. Dies gilt auch für den Musikunterricht. Präsenzveranstaltungen in grösseren Gruppen dürfen voraussichtlich ab dem 8. Juni wieder stattfinden.

Der Bundesrat gibt den Kantonen zudem grünes Licht, bei der gymnasialen und der Berufsmaturität nur auf Erfahrungsnoten setzen. Die kantonalen Gymnasien können dieses Jahr auch auf die schriftlichen Maturitätsprüfungen verzichten, nachdem die kantonalen Erziehungsdirektoren bereits beschlossen hatten, mündlichen Prüfungen zu streichen.

Während der Bundesrat die Prüfungen für die Berufsmatura streicht, ist der Verzicht bei der Gymi-Matura freiwillig. Die Kantone sollen sich nach ihren Bedürfnissen richten können, da sie unterschiedlich von der Corona-Krise betroffen sind. Der Bundesrat macht aber klar: Prüfungen können durchgeführt werden, wenn die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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