Fehler von Flugverkehrsleiter führte zu F/A-18-Absturz
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Unglück am Susten
Fehler von Flugverkehrsleiter führte zu F/A-18-Absturz

Der Absturz einer F/A-18 im Jahr 2016 in der Region Susten wurde mutmasslich durch einen Fehler des Flugverkehrsleiters verursacht. Gegen den Betroffenen sowie gegen den zweiten Piloten wurde eine Voruntersuchung eingeleitet.
Publiziert: 07.04.2020 um 08:12 Uhr
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Aktualisiert: 07.04.2020 um 12:02 Uhr

Am 26. August 2016 kam es zu einem tödlichen Unglück in der Region Susten VS. Eine F/A-18 zerschellt an einer Felswand des Hinter Tierberg. Dabei kommt der 27-jährige Pilot David G.* ums Leben. Das Flugzeug wurde durch den heftigen Aufprall vollständig zerstört.

Die Untersuchungsrichter seien zum Schluss gekommen, dass der später verunfallte Pilot in der Startphase der Zweierpatrouille auf dem Militärflugplatz Meiringen den Radarkontakt zum vorausfliegenden Piloten (Leader) verloren habe, teilte die Schweizerische Militärjustiz am Dienstag weiter mit.

Pilot nahm Kontakt mit Meiringen auf

Dies misslang, da sich gemäss den Untersuchungsergebnissen das Flugzeug des Leaders aufgrund von zeitweiligen Abweichungen von den Standardvorgaben für den Steigflug im gewählten Suchmodus wahrscheinlich ausserhalb des Sichtbereichs des Radars des nachfolgenden Flugzeugs befand.

In der Folge nahm der später verunfallte Pilot Kontakt mit dem Flugverkehrsleiter von Meiringen auf, um weitere Instruktion zu erhalten. Dieser gab ihm die Anweisung, auf eine Flughöhe von 10'000 Fuss (3048 m ü.M.) aufzusteigen. Der Pilot führte diese Anweisungen aus.

58 Sekunden nach diesem letzten Funkverkehr kollidierte der Pilot auf einer Höhe von 3319 m ü.M. mit der Westflanke des südlich vom Hinter Tierberg gelegenen Grats. Der Pilot wurde durch den heftigen Aufprall sofort getötet.

Ein Rega-Heli auf der Suche nach dem vermissten Piloten nach dem Unglück. (Archivbild)
Foto: Keystone
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Technische Faktoren könnten ebenfalls mitursächlich sein

Gemäss den geltenden Vorschriften beträgt die Mindestflughöhe für das Instrumentenflugverfahren im Luftraum, in dem sich der Unfall ereignete, 15'000 Fuss (4572 m ü.M.). Der Flugverkehrsleiter habe somit dem Piloten mutmasslich eine zu tiefe Flughöhe angegeben, heisst es in der Medienmitteilung der Militärjustiz.

Zusätzliche Faktoren technischer Natur könnten für den Unfall ebenfalls mitursächlich sein. Eine weitere Ursache für den Flugunfall könnte sein, dass der Leader die Standardvorgaben für den Steigflug nicht vollständig beachtete.

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse bestehe ein Anfangsverdacht gegen den Flugverkehrsleiter von Skyguide auf fahrlässige Tötung sowie der Störung des öffentlichen Verkehrs, schreibt die Militärjustiz.

Die konkrete Prüfung, ob die genannten Tatbestände erfüllt seien, habe im Rahmen der Voruntersuchungen zu erfolgen. Für die Beschuldigten gelte die Unschuldsvermutung, stellt die Militärjustiz fest.

Skyguide publizierte nach dem veröffentlichten Untersuchungsbericht eine Stellungnahme. Man bedauere zutiefst, dass Handlungen der Flugsicherung zum Unfall beigetragen haben. «Unsere Gedanken sind auch heute bei den Angehörigen und Freunden des Verunglückten. Gemeinsam mit der Luftwaffe haben wir Vorkehrungen getroffen, damit sich ein solcher Unfall nie wiederholt», wird Alex Bristol, CEO von skyguide, zitiert.

Eine unmittelbar nach dem Unfall durchgeführte interne Untersuchung habe Verbesserungspotential in den Bereichen Infrastruktur, Verfahren und Aus- und Weiterbildung geortet. Gemeinsam mit der Luftwaffe seien seit 2017 zwölf Verbesserungsmassnahmen identifiziert worden. Diese würden seither schrittweise umgesetzt, schreibt Skyguide. (SDA/man)

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