Mangelhafte IV-Gutachten
Jeder Fall gehört neu aufgerollt

Der Bund sortiert die Gutachterstelle PMEDA wegen «gravierender Mängel» aus. IV-Anträge, die aufgrund eines PMEDA-Gutachtens abgelehnt worden waren, will das Amt aber nicht neu aufrollen. Das ist eines Rechtsstaates unwürdig, meint Wirtschaftsredaktor Thomas Schlittler.
Publiziert: 08.10.2023 um 10:55 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2023 um 11:03 Uhr
Die PMEDA AG des Arztes Henning Mast (70) erklärte in der Vergangenheit auffällig viele Menschen für gesund – und verschonte Versicherungen damit vor Zahlungen in Millionenhöhe.
Foto: ZVG
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Thomas SchlittlerWirtschaftsredaktor

Diese Woche hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die PMEDA AG des umstrittenen Neurologen Henning Mast für IV-Gutachten aus dem Verkehr gezogen. Die Eidgenössische Kommission für die Qualität bei der medizinischen Begutachtung (EKQMB) war in einer Evaluation zum Schluss gekommen, dass die «überwiegende Mehrheit» der untersuchten PMEDA-Gutachten «gravierende formale und inhaltliche Mängel» aufwiesen.

IV-Anträge, die aufgrund eines PMEDA-Gutachtens abgelehnt worden waren, will das BSV aber nicht neu aufrollen. «Rechtskräftige Leistungsentscheide bleiben bestehen», hält das Amt fest. Das ist ein Schlag ins Gesicht für all jene, die einem unseriösen Parteigutachten der PMEDA zum Opfer gefallen sind. Sie müssen damit leben, dass ihnen Unterstützung durch die IV verwehrt bleibt, weil sie an den falschen Gutachter gelangt sind.

Wie viele das sind, weiss niemand. Seit 2013 war PMEDA aber an rund 2500 IV-Gutachten beteiligt. Die grosse Mehrheit davon dürfte zuungunsten der Antragsteller ausgefallen sein. Im Kanton Solothurn hat eine Auswertung aller PMEDA-Gutachten gezeigt, dass zwischen 2013 und 2020 nur knapp 18 Prozent der Begutachteten als arbeitsunfähig eingestuft worden waren und eine IV-Rente erhielten.

Angesichts dieser Zahlen gehören sämtliche IV-Anträge, die wegen eines PMEDA-Gutachtens abgelehnt wurden, neu aufgerollt. Alles andere ist eines Rechtsstaates unwürdig.

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