Weiterarbeiten mit 65
Das musst du beim AHV-Bezug beachten

Die Pensionierung will geplant sein. Nicht nur, wenn man mit 65 den Hut zieht, sondern auch wenn man weiterarbeiten will. Die Expertin Irmtraud Bräunlich Keller erklärt, wie der Weg zur AHV abläuft.
Publiziert: 25.07.2024 um 12:08 Uhr
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Aktualisiert: 26.07.2024 um 11:08 Uhr
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Olivia RuffinerRedaktorin

Mit 65 Jahren ist Schluss. Beim Erreichen des Rentenalters – heute Referenzalter genannt – hängen viele Menschen ihren Job an den Nagel und starten einen neuen Lebensabschnitt.

In Pension gehen ist aber einfacher gesagt als getan. Gerade bei der AHV-Rente ist es ratsam, sich gut zu informieren. Blick hat mit der Arbeitsrechtsexpertin Irmtraud Bräunlich Keller über die wichtigsten Punkte rund um den Rentenbezug gesprochen.

Wie viel Rente bekomme ich?

Wie hoch deine Rente ausfällt, hängt von vier Faktoren ab: Die Höhe des Lohnes, auf den in die AHV eingezahlt wurde, dein Zivilstand, ob Beitragslücken bestehen und ob Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet wurden.

Rund ein Drittel der Männer und fast ein Viertel der Frauen wollen oder müssen über das ordentliche Pensionsalter hinaus erwerbstätig bleiben.
Foto: Getty Images
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Die AHV-Maximalrente liegt bei 2450 Franken pro Monat für Alleinstehende und bei 3675 Franken für Ehepaare. Verheiratete Personen erhalten zusammen somit höchstens das Eineinhalbfache des Höchstbetrages einer alleinstehenden Person.

Wie erhalte ich meine Rente?

«Die Rente wird nicht automatisch ausgezahlt», sagt Irmtraud Bräunlich Keller. Wer das Referenzalter erreicht, muss deshalb drei bis vier Monate vorher ein Formular für den Rentenbezug einreichen. Eingereicht wird es bei der Kasse, bei der man zuletzt AHV-Beiträge bezahlt hat. Bezieht der Ehepartner bereits eine Rente, ist die Ausgleichskasse zuständig, welche die Rente des Ehepartners auszahlt.

Die Fachfrau und ihr Buch

Irmtraud Bräunlich Keller ist langjährige Arbeitsrechtsexpertin des Beobachters und Co-Autorin des Buchs «Arbeiten nach der Pensionierung», welches sie gemeinsam mit dem Sozialarbeiter Urs Haldimann geschrieben hat. Zudem ist sie Autorin weiterer Bücher, wie «Arbeitsrecht» oder «OR für den Alltag».

Beobachter-Edition

Irmtraud Bräunlich Keller ist langjährige Arbeitsrechtsexpertin des Beobachters und Co-Autorin des Buchs «Arbeiten nach der Pensionierung», welches sie gemeinsam mit dem Sozialarbeiter Urs Haldimann geschrieben hat. Zudem ist sie Autorin weiterer Bücher, wie «Arbeitsrecht» oder «OR für den Alltag».

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Wann erhalte ich die Rente?

Ist das Formular bearbeitet und der Betrag bestätigt, erhält man seine erste Rente ab dem Monat, der auf den 65. Geburtstag folgt. «Die Rente wird immer am Monatsanfang im Voraus ausgezahlt», erklärt die Fachfrau.

Entscheidet man sich aber, die Rente aufzuschieben, weil man noch eine Weile weiterarbeiten möchte, kann man das im gleichen Formular angeben.

Darf ich nach 65 noch arbeiten?

Es ist möglich, mit dem Arbeitgeber über eine Weiterarbeit zu verhandeln – das sollte so früh wie möglich angestossen werden. Mach dir vorher Gedanken, in welcher Form du weiter für die Firma tätig sein willst. «Die Arten der Weiterarbeit nach der Pensionierung sind sehr unterschiedlich», sagt Bräunlich Keller, die in ihrem Buch einige Erwerbstätige im Referenzalter vorstellt.

Manche arbeiten zu einem reduzierten Pensum weiter, andere haben nur noch eine projektbasierte Beraterfunktion. Es gibt auch Personen, die sich nach Erreichen des Referenzalters selbständig machen. «Es kommt auch immer auf die Bedürfnisse des Arbeitgebers und des Mitarbeitenden an», meint die Ratgeberautorin. «Fortschrittliche Firmen fördern heute einen flexiblen, schrittweisen Ausstieg aus dem Erwerbsleben, und viele sind auch froh, wenn sie noch länger vom langjährigen Wissen einer Person profitieren können».

Es ist auch möglich, als Berater weiter für die Firma aktiv zu sein.
Foto: Shutterstock

Was muss ich bezüglich der AHV beachten, wenn ich weiterarbeiten will?

Wenn die Bedingungen für die Weiterarbeit geklärt sind, muss man sich Gedanken über die Finanzen machen. Es besteht die Möglichkeit, trotz Lohnarbeit einen Teil oder die ganze Rente zu beziehen. Man kann aber auch im Rentenantragsformular die Auszahlung der Rente um mindestens ein Jahr oder höchstens fünf Jahre aufschieben. Damit erhöht sich die Rente lebenslänglich.

Wer nach Erreichen des Referenzalters weiterarbeitet, zahlt auch weiterhin Beiträge an die AHV, grundsätzlich aber nur auf jenem Teil des Einkommens, der den jährlichen Freibetrag von 16'800 Franken übersteigt. Seit 2024 kann man auf diesen Freibetrag verzichten und AHV-Beiträge auf dem gesamten Lohn entrichten. «Dies lohnt sich, wenn man wegen Betreuungsaufgaben oder Auslandaufenthalten Lücken in der AHV hat. Diese kann man so auffüllen», betont Bräunlich Keller.

Die Teilzeit-Erwerbstätigenquote liegt in der Schweiz bei knapp 40 Prozent – fast drei Viertel davon machen Frauen aus. Entsprechend entstehen Lücken in der AHV.
Foto: Keystone

Welches Rentenmodell man wählt, sollte immer aufgrund der persönlichen Situation entschieden werden. Am besten informierst du dich bei spezifischen Anliegen bei deinem Arbeitgeber, der Pensionskasse oder unter www.ahv-iv.ch.

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