Parlament beschliesst Ausnahme
Terroristen dürfen in Folterstaaten ausgeschafft werden
Laut zwingendem Völkerrecht und der Bundesverfassung darf niemand in einen Staat ausgeschafft werden, in dem ihm Folter droht. Das Parlament will nun aber eine Ausnahme für Terroristen. Der Ständerat hat am Dienstag eine Motion aus dem Nationalrat angenommen.
19.03.2019, 17:38 Uhr