«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»
Wer ist im Verkehrskreisel schuld, wenns kracht?

«Ich bin nach dem Einbiegen in einen Kreisel mit einem Auto kollidiert, das von links kam. Ausser einem Blechschaden ist nichts passiert. Allerdings meinte die Polizistin, ich sei sowieso schuld, auch wenn der andere schnell unterwegs war. Mache ich mir zurecht Sorgen?»
Publiziert: 06.04.2022 um 15:52 Uhr
|
Aktualisiert: 12.04.2022 um 09:53 Uhr
Monika Huber und Daniel Leiser

Zuerst einmal hattest du Glück im Unglück, denn es wurde beim Unfall niemand verletzt. Trotzdem sind deine Sorgen ein Stück weit berechtigt. Denn bei der Frage, wer die Hauptschuld für einen Verkehrsunfall trägt, ist primär die Vortrittsregelung massgebend – und die ist beim Verkehrskreisel klar: Damit ein Kreisel leistungsfähig und sicher ist, gilt der Linksvortritt.

Oder anders gesagt: Lenker, die in einen Verkehrskreisel fahren wollen, müssen den Fahrzeugen im Kreisel den Vortritt lassen. Schon beim Herannahen sollte man also abbremsen, um den Verkehr überblicken zu können.

«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»

Unfallärger, Service-Fails, Versicherungsknatsch und Co.: Was auf Schweizer Strassen für Stress sorgt, landet regelmässig bei den Rechtsexperten des «Beobachters». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten die Fragen der Community und erklären, wie man auch unterwegs zu seinem Recht kommt. Noch mehr Beratung im Abo gibts auf www.beobachter.ch.

Unfallärger, Service-Fails, Versicherungsknatsch und Co.: Was auf Schweizer Strassen für Stress sorgt, landet regelmässig bei den Rechtsexperten des «Beobachters». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten die Fragen der Community und erklären, wie man auch unterwegs zu seinem Recht kommt. Noch mehr Beratung im Abo gibts auf www.beobachter.ch.

Wer sich im Kreisel befindet, darf nicht behindert werden

Das sieht auch das Bundesgericht so: Entscheidend sei, ob die vortrittsbelastete Lenkerin, die in den Kreisel einbiegen möchte, die Verzweigungsfläche noch vor einem berechtigten Auto befahren könne, ohne dieses zu behindern. Fazit: Du darfst nur dann vor einem von links kommenden Fahrzeug in einen Verkehrskreisel einbiegen, wenn dessen Lenker wegen dir nicht ausweichen oder abbremsen muss, sonst hast du seinen Vortritt bereits missachtet.

In Kreiseln kanns schnell gehen: Eine kurze Unaufmerksamkeit und schon knallts. Wer ist im Verkehrskreisel eigentlich schuld, wenns kracht?
Foto: Shutterstock
1/7

Diese Pflicht gilt natürlich dann nicht, wenn der andere Autofahrer derart schnell unterwegs ist, dass du ihn beim Einbiegen gar nicht rechtzeitig erkennen kannst. Diesen Umstand müsstest du aber – am besten mittels Zeuginnen oder Zeugen – zweifelsfrei beweisen können.

Wie ist der Vortritt bei mehrspurigen Kreiseln geregelt?

Verkehrskreisel sind nicht nur immer häufiger anzutreffen, du musst auch damit rechnen, dass diese häufig mehrere Spuren haben. Die Vortrittsregelung für das Einbiegen in solche Kreisel ist die gleiche: Es gilt der Linksvortritt. Innerhalb des Kreisels gilt: Wenn du dich auf einer inneren Spur befindest, musst du den Fahrzeugen auf der oder den äusseren Spuren den Vortritt lassen.

Übrigens: Im Artikel «So kreiselt man doppelspurig» findest du weitere Informationen und praktische Tipps zum korrekten Verhalten in mehrspurigen Kreiseln. Ob ein Ausweisentzug droht, wenn es wegen einer Vortrittsmissachtung zu einem Blechschaden kommt, kannst du im Beobachter-Artikel «Ausweis weg – auch wenn es keine Verletzten gab?» nachlesen. Und auf der TCS-Webseite erfährst du bildlich dargestellt, wie du mit dem Velo sicher durch den Kreisel kommst.

Hast auch du eine Frage zum Thema Verkehr? Stelle unseren Verkehrsspezialisten eine Frage! Egal, ob du zu Fuss, mit dem Velo, dem Motorrad oder im Auto unterwegs bist: Schreib deine Frage gleich hier ins Formular, und mit etwas Glück wird sie schon bald beantwortet.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?