So finden Sie die korrekte Beleuchtung
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Die Polizei kontrolliert:«Fahren Sie mit dem richtigen Autolicht?»

«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»
Ohne Nebellicht unterwegs: «Wann folgt eine Busse fürs falsche Licht?»

Vielen ist unklar, wann ihre Tagfahrleuchten ausreichen und wann sie das Abblendlicht, die Scheinwerfer oder die Nebelleuchten einschalten müssen. Im Video führt Alexander Renner von der Kantonspolizei Zürich eine Verkehrskontrolle durch und zeigt, wann Bussen folgen.
Publiziert: 09.02.2022 um 15:07 Uhr
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Aktualisiert: 14.03.2022 um 15:41 Uhr
Monika Huber und Daniel Leiser

Das Wichtigste zuerst: Der Zweck des Lichtobligatoriums ist die bessere Sichtbarkeit im Strassenverkehr: Motorfahrzeuge sollen generell besser erkannt beziehungsweise weniger übersehen werden, womit sich schwere Verkehrsunfälle und insbesondere Kollisionen verhindern lassen.

Da das Fahren mit Licht am Tag mittlerweile in vielen Ländern Europas vorgeschrieben oder zumindest empfohlen wird, sind neuere Autos standardmässig mit Tagfahrleuchten ausgerüstet. Dabei handelt es sich in der Regel um LED-Leuchten an der Fahrzeugfront, die sich beim Starten des Motors automatisch einschalten, falls weder das Abblend- noch das Fernlicht eingeschaltet ist.

«Rechtsvortritt: Sicher unterwegs mit dem ‹Beobachter›»

Unfallärger, Service-Fails, Versicherungsknatsch und Co.: Was auf Schweizer Strassen für Stress sorgt, landet regelmässig bei den Rechtsexperten des «Beobachters». Hier berichten die Strassenverkehrsspezialisten Monika Huber und Daniel Leiser von ihren interessantesten Fällen, beantworten die Fragen der Community und erklären, wie man auch unterwegs zu seinem Recht kommt. Noch mehr Beratung im Abo gibts auf www.beobachter.ch.

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Falls dein Auto oder Töff über keine solchen Tagfahrleuchten verfügt, musst du auch tagsüber immer mit Abblendlicht herumfahren. Damit du dieses nicht immer von Hand ein- und dann wieder ausschalten musst, sollte das Abblendlicht direkt an die Zündung gekoppelt sein. Übrigens: Motorfahrzeuge ohne Tagfahrleuchten können problemlos auf eigene Faust oder bei einer Garage mit solchen nachgerüstet werden. Entsprechende Einbausets sind in grösseren Tankstellenshops und den meisten Baumärkten erhältlich.

Alexander Renner von der Kantonspolizei Zürich prüft bei einer Verkehrskontrolle, ob die Verkehrsteilnehmenden mit dem richtigen Licht unterwegs sind.
Foto: Rebecca Spring
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Wann reichen die Tagfahrleuchten nicht (mehr) aus?

Tagfahrleuchten sind deutlich schwächer als Abblendlampen und funktionieren ohne Rücklichter. Deshalb sind diese nachts ungenügend. Das gilt auch bei starkem Regen, Schnee, Nebel, in Tunneln oder bei schlechter Sicht aus irgendeinem anderen Grund. In allen diesen Situationen musst du mit eingeschaltetem Abblendlicht herumfahren.

Das Einschalten der Scheinwerfer beziehungsweise Fernlichter ist hingegen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Vielmehr darfst du diese bei Bedarf verwenden, also vor allem nachts auf unbeleuchteten Landstrassen, um den Verlauf der Fahrbahn oder allfällige Hindernisse besser erkennen zu können. Allerdings musst du diese rechtzeitig wieder ausschalten, wenn sich auf der Gegenseite ein Fahrzeug nähert oder du einen parallel zur Strasse fahrenden Zug kreuzt. Und auch im Kolonnenverkehr sowie beim Rückwärtsfahren müssen die Fernlichter ausgeschalten sein.

Wann darf oder muss ich die Nebelleuchten einschalten?

Nach dem Gesetzeswortlaut darfst du Nebellichter sowie Nebelschlusslichter nur verwenden, «... wenn die Sicht wegen Nebels, Schneetreibens oder starken Regens erheblich eingeschränkt ist». Das bedeutet umgekehrt: Bei guter Sicht darfst du die Nebelleuchten niemals einschalten. Das gilt insbesondere auf der Autobahn oder im Kolonnenverkehr. In solchen Situationen können Nebellichter andere Verkehrsteilnehmende blenden oder irritieren, indem diese von ihnen als aufleuchtende Bremslichter interpretiert werden könnten.

Wozu dienen eigentlich die Standlichter?

Ähnlich wie die Tagfahrleuchten dienen die Standlichter der besseren Erkennbarkeit von Motorfahrzeugen und damit der Unfallprävention. Deshalb kommen diese vor allem beim Parkieren oder längeren Haltephasen in der Dunkelheit zum Einsatz.

Konkret: Hast du ein Auto ausserhalb von markierten Parkplätzen neben der unbeleuchteten Fahrbahn abgestellt, solltest du die Standlichter einschalten. Dasselbe gilt, wenn du nachts – mit ausgeschaltetem Motor – vor einer geschlossenen Bahnschranke, einem Lichtsignal oder einer Baustelle wartest. In diesen Situationen darfst du vom Abblendlicht auf die Standlichter wechseln.

Im Video oben führt Alexander Renner von der Kantonspolizei Zürich eine Verkehrskontrolle durch und erklärt, wie die Lichter am Auto richtig eingesetzt werden.

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