TCS-Ratgeber Oldtimer: Mindestens 30 Jahre alt und original müssen sie sein
Diese Regeln gelten für Autoklassiker

Ist das ein Autoklassiker, oder kann das weg: Was muss ein Auto erfüllen, damit es von der einfachen Occasion zum Oldtimer wird?
Publiziert: 03.10.2022 um 11:16 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2022 um 08:59 Uhr
Das TCS-Experteam

Ich habe ein 1994 erstmals zugelassenes Auto geerbt, das gut im Schuss ist und nur wenige Kilometer auf dem Zähler hat. Was sind Voraussetzungen für eine Zulassung als Oldtimer?

Werner Keller, Zürich

Sie müssten das Auto bei der Motorfahrzeugkontrolle als «Veteranenfahrzeug» prüfen lassen, was allerdings erst in rund zwei Jahren möglich ist. Denn als Veteran können nur Fahrzeuge geprüft werden, deren erste Inverkehrsetzung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Auf der Homepage des Strassenverkehrsamts oder auf Anfrage erhalten Sie dort alle relevanten Infos.

Occasion oder doch ein Oldie? Beim Renault 4 CV von 1955 ist die Entscheidung klar – Oldtimer.
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Optisch und technisch einwandfrei

Wichtig: Das Auto muss in der originalen, ursprünglichen Ausführung, in optisch und technisch einwandfreiem Zustand vorgeführt werden. Toleriert werden nur Gebrauchsspuren, die sich trotz sorgfältiger Pflege nicht vermeiden liessen. Bei nicht fachmännisch ausgeführten Reparaturen oder Tuning-Massnahmen wird es schwierig, eine Veteranen-Zulassung zu erhalten. Zur Beurteilung der Authentizität und des Allgemeinzustands kann das Strassenverkehrsamt zusätzliche Unterlagen wie eine FIVA-ID-Card verlangen. Infos gibts dazu bei der Swiss Historic Vehicle Federation (www.shvf.ch).

Limitierte Kilometerleistung

Achtung: Für Veteranenfahrzeuge gelten einige Sonderregelungen. So sollten nicht regelmässig als Alltagsfahrzeug eingesetzt werden. Ausserdem sind nur private Fahrten akzeptiert. Eine jährliche Laufleistung von 2000 bis 3000 Kilometern wird toleriert, Nachprüfungsintervalle auf bis zu sechs Jahre ausgedehnt. Und je nach Kanton lassen sich sechs bis beliebig viele Veteranenfahrzeuge mit nur einem Wechselschild einlösen.

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Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort AutoBlick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.

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