Sie wurde von Jan Heiko P. (30) erwürgt
Mörder von Ayleen (†14) muss lebenslang in den Knast

Der Angeklagte im Prozess um die Tötung von Ayleen muss bis an sein Lebensende hinter Gitter. Die Richter betonten am Donnerstag die besondere Schwere der Schuld.
Publiziert: 28.09.2023 um 14:37 Uhr
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Aktualisiert: 29.09.2023 um 13:25 Uhr

Im Prozess um die in Hessen getötete Ayleen (†14) ist der Angeklagte zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Giessen verhängte gegen den 30-jährigen Jan Heiko P.* am Donnerstag wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest und ordneten eine anschliessende Sicherungsverwahrung an.

Das Gericht sprach den Angeklagten zudem wegen versuchter Vergewaltigung, Entziehung Minderjähriger, Fahrens ohne Führerschein, Nötigung und Beschaffens von Kinderpornografie schuldig.

Sicherheitsverwahrung für Jan Heiko P.

Ayleen war am 21. Juli 2022 in Gottenheim im baden-württembergischen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald verschwunden. Gut eine Woche später wurde sie rund 300 Kilometer entfernt tot in einem See im hessischen Wetteraukreis gefunden. Noch am selben Tag wurde P. festgenommen. Er soll die Teenagerin erwürgt und ihre Leiche dann in einem See versenkt haben.

Der Mörder von Ayleen muss lebenslang hinter Gitter.

Bei einer Auswertung von Handydaten des 30-Jährigen fanden die Ermittler heraus, dass Ayleen und der Mann einander offenbar im April über eine Messengerapp kennengelernt und tausende Nachrichten ausgetauscht hatten. Die Ermittler konnten ein Bewegungsprofil von P. erstellen und sich ein Bild vom mutmasslichen Tatablauf verschaffen. Ausserdem wurden persönliche Gegenstände der 14-Jährigen in seiner Wohnung gefunden.

Mit dem Urteil folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Mord und Sicherungsverwahrung plädiert, eine besondere Schwere der Schuld aber verneint. (AFP)

* Name bekannt

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