Prozess nach Tod von Ayleen (†14) in Deutschland
Das wirft die Anklage dem Tatverdächtigen vor

Ein 30-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten. Ihm wird der Mord und die versuchte Vergewaltigung der 14-jährigen Ayleen vorgeworfen. Ermittler hatten persönliche Gegenstände der Jugendlichen in seiner Wohnung gefunden.
Publiziert: 07.06.2023 um 07:59 Uhr
|
Aktualisiert: 07.06.2023 um 09:08 Uhr

Rund elf Monate nach dem Fund der Leiche von Ayleen (†14) aus dem deutschen Bundesland Baden-Württemberg in einem See im deutschen Bundesland Hessen beginnt am Dienstag der Prozess gegen einen heute 30-Jährigen. Die Anklage wirft dem aus Hessen stammenden Mann vor, die Schülerin aus sexuellen Motiven ermordet zu haben. Konkret muss er sich unter anderem wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge verantworten.

Ayleen verschwand am 21. Juli in Gottenheim im baden-württembergischen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald und wurde gut eine Woche später rund 300 Kilometer entfernt tot in einem See im hessischen Wetteraukreis gefunden. Noch am selben Tag nahmen Spezialkräfte der Polizei den damals 29-jährigen Verdächtigen in Friedrichsdorf bei Frankfurt am Main fest.

Laut Anklage hatte die 14-Jährige ihren Wohnort lebend verlassen. Der Angeklagte soll Ayleen am 21. Juli mit seinem Auto von Gottenheim in ein Waldstück bei Langgöns-Cleeberg in Hessen gefahren haben. Dort soll er sie in der Nacht zum 22. Juli getötet haben. Danach soll er die Leiche zum Teufelsee gebracht haben.

Einem heute 30-Jährigen wird der Mord an Ayleen vorgeworfen.

Die Ermittler werteten unter anderem Handydaten des 30-Jährigen aus. Dabei fanden sie heraus, dass Ayleen und der Mann einander offenbar im April über eine Messenger-App kennengelernt und viele Nachrichten ausgetauscht hatten. Mehr als 30'000 Chat-Mitteilungen seien insgesamt ausgewertet worden, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Angeklagter gesteht

Die Ermittler konnten ein Bewegungsprofil des Beschuldigten erstellen und sich ein Bild vom mutmasslichen Tatablauf verschaffen. Ausserdem wurden persönliche Gegenstände der 14-Jährigen in seiner Wohnung gefunden.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann neben Mord und versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge die Entziehung Minderjähriger, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Sichverschaffen kinderpornografischer Inhalte vor. Bis Ende September setzte das Gericht zunächst 15 Verhandlungstage an.

Zeitweise hatte in dem Fall eine 30-köpfige Sonderkommission ermittelt. Die hessischen Behörden übernahmen den Fall Mitte August, weil sie davon ausgingen, dass Ayleen erst in Hessen getötet wurde.

Vorwürfe gegen Landgericht Limburg (D)

Im September vergangenen Jahres gestand der Mann nach Angaben der Ermittler die Tötung des Mädchens. Er führte sie ausserdem zu dem an einem Feldweg im Landkreis Giessen gelegenen Tatort und zu abgelegten Kleidungsstücken des Opfers. Diese wurden auf Spuren untersucht.

Der Fall sorgte auch für Aufsehen, weil dem Landgericht Limburg vorgeworfen wurde, die gegen den 30-Jährigen verhängte Führungsaufsicht im Januar 2022 beendet zu haben. Das wies das Gericht zurück. Demnach hatte das Amtsgericht Wetzlar 2007 entschieden, den damaligen Jugendlichen wegen eines versuchten Sexualdelikts in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen.

2017 habe das zuständige Amtsgericht Frankenberg die Unterbringung beendet, weil die Voraussetzungen dafür nicht mehr vorgelegen hätten. Es legte zudem eine dreijährige Führungsaufsicht fest. Das Amtsgericht Wetzlar verlängerte diese im Januar 2020 auf unbefristete Zeit. Gegen diese Entscheidung legte der heute 30-Jährige Beschwerde ein. Das Landgericht Limburg verlängerte die Führungsaufsicht 2020 auf fünf Jahre.

Zu diesem Zeitpunkt seien die Bedingungen für eine unbefristete Führungsaufsicht nicht gegeben gewesen. Das Landgericht Limburg habe eine Verlängerung auf die Höchstfrist von fünf Jahren ausgesprochen. Danach sei die Kammer nicht mehr mit dem Fall befasst gewesen. Eine Entfristung sei vor Ablauf der verlängerten Frist nicht ausgesprochen worden. Das hatte das Ende der Führungsaufsicht zum 25. Januar 2022 zur Folge. (AFP)

Fehler gefunden? Jetzt melden