Mädchen (†14) stirbt im Spital
Ösi-Eltern behandeln krebskranke Tochter mit Zimt und Nelken – jetzt droht ihnen Knast

Ein Mädchen stirbt an Krebs, ihren Eltern droht nun eine Haftstrafe: Es ist ein schwieriger Fall, mit dem sich ein Gericht in Österreich befassen muss.
Publiziert: 19.03.2024 um 13:13 Uhr
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Aktualisiert: 19.03.2024 um 15:40 Uhr

Als Hanna* (†14) im Februar 2023 ins Spital eingeliefert wird, können die Ärzte nichts mehr für sie tun. Sie hat Krebs. In ihrem ganzen Körper haben sich Metastasen gebildet. Hanna hatte innert kurzer Zeit massiv an Gewicht verloren, sie litt unter Schluckbeschwerden, Atemnot, Geschwülsten und Lähmungserscheinungen. Wenige Tage nach Einlieferung stirbt Hanna im Spital. Ihre Eltern müssen sich nun vor dem österreichischen Landesgericht in Klagenfurt verantworten, wie die «Kronenzeitung» berichtet.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die Eltern hätten ihrer Tochter «körperliche Qualen» zugefügt, sie sei «wegen Gebrechlichkeit und Krankheit wehrlos» gewesen und habe «keine adäquate Aufklärung über ihre Krankheit, deren Verlauf und die Therapiemöglichkeiten» erhalten, zitiert das Portal nachrichten.at aus dem Strafantrag. Denn bereits Monate vor Hannas Spitaleinweisung war ein Tumor an ihrem Fuss entdeckt worden. Schulmedizinisch behandelt wurde dieser aber nicht. Den Eltern drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.

14-Jährige schlürft Gemisch aus Honig und Nelken

Statt auf Chemotherapie oder Bestrahlung zu setzen, suchten die Eltern Hilfe bei Heilern. Auch gegen diese war ermittelt worden. Die Heiler argumentierten jedoch glaubhaft, dass sie dringend empfohlen hätten, ein Spital aufzusuchen. Einen Rat, auf den die Eltern nicht hörten. Stattdessen verabreichten sie dem Mädchen ein Gemisch aus Honig, Ingwer, Zimt und Nelken, wie Puls24 berichtet. 

Die Eltern brachten ihre Tochter erst ins Spital, als die Ärzte nichts mehr tun konnten. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Unklar ist, wie hoch Hannas Überlebenschancen mit Chemotherapie und Bestrahlung gewesen wären. Wird der Tumor rechtzeitig entdeckt, liegen sie gemäss Forschung bei etwa 70 Prozent.

Die Eltern sind sich keiner Schuld bewusst. Hanna selbst habe sich gegen eine Behandlung entschieden, argumentieren sie. Es sei der Wunsch ihrer Tochter gewesen. Der Anwalt betonte gegenüber der «Kleinen Zeitung», dass das «damals aus rechtlicher Sicht schon entscheidungsfähige, mündige Mädchen, das auch sehr durchsetzungsstark und selbstbewusst war» nach der Diagnose einen «wohlüberlegten, eigenen Entschluss» gefasst habe, sich keiner Strahlen- und Chemotherapie zu unterziehen.

Das Urteil sollte erst am späten Nachmittag gefällt werden. Da die Staatsanwältin jedoch weitere Zeugen befragen will, wird der Prozess vertagt. Die nächste Verhandlung ist für den 15. Mai geplant. (sam)

*Name geändert 

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