Wegen Bücherverkauf
Strafanzeige gegen die Migros!

Die Migros Genf darf keine Bücher mehr verkaufen. Die Genfer Justiz hat einem entsprechenden Ersuchen von Payot stattgegeben. Die Buchhandlung hat wegen unlauteren Wettbewerbs Strafanzeige gegen den Detailhändler eingereicht.
Publiziert: 28.04.2020 um 17:56 Uhr
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Aktualisiert: 08.05.2020 um 20:29 Uhr
Ärger für die Migros im Kanton Genf: Payot reicht Strafanzeige ein, weil die Migros trotz Lockdown Bücher in ihren Filialen verkaufte.
Foto: Zvg
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Schluss mit Bücherverkauf bei der Migros in den Kantonen Genf und Waadt! Die Buchhandlung Payot war zuerst mit einem Ersuchen um superprovisorische Massnahmen an die Genfer Justiz gelangt. In einem Urteil vom vergangenen Freitag verfügte die Zivilkammer der Genfer Justiz, dass die Migros-Genossenschaft Genf per sofort den Verkauf von Büchern einstellen muss, und zwar in allen Geschäften in den Kantonen Genf und Waadt.

Die Genfer Staatsanwaltschaft bestätigte einen Bericht der Mittagsnachrichten des Westschweizer Radios RTS vom Dienstag.

Strafanzeige folgt Superprovisorischen

Payot leitete trotzdem weitere juristische Schritte ein. Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag auch den Eingang einer Strafanzeige gegen Migros Genf wegen unlauteren Wettbewerbs. Begründet wurde diese mit der Nichteinhaltung der entsprechenden Verordnung des Bundesrates. Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Untersuchung, wie sie auf Anfrage von Keystone-SDA weiter bestätigte.

Gemäss der bundesrätlichen Verordnung gehören die Bücher nicht zu den Konsumgütern des täglichen Bedarfs und dürfen deshalb nicht in Einkaufszentren verkauft werden. Payot hatte seine Bücherläden Mitte März geschlossen. Gemäss den Aussagen der Generaldirektion beläuft sich normalerweise der monatliche Umsatz in der ganzen Westschweiz in dieser Periode auf rund fünf Millionen Franken. Die Online-Verkäufe lägen derzeit rund fünf Mal höher als üblich.

Gewerbeverband hält sich zurück

Auch der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) hatte aufgrund von Berichten über Verstösse gegen die Sortimentsbeschränkung eine Anzeige gegen die Grossverteiler Coop und Migros erwogen.

Auf eine Intervention des Dachverbandes des Gewerbes hin habe die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz aber verbindlich zugesagt, in den Kantonen verschärfte Kontrollmassnahmen einzuführen, teilte der SGV am Dienstag mit. Aufgrund dieser Verschärfungen und der fristgerechten Reaktion der Grossverteiler verzichtet der SGV auf juristische Schritte. (SDA/uro)

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