Wegen Betrugs verurteilt
Walliser Pleite-Firma ergaunert Covid-Kredit

Eine Oberwalliser Firma nutzt das Covid-Kreditprogramm schamlos aus. Die Inhaber der Firma mussten deswegen vor den Richter. Das Urteil: schuldig.
Publiziert: 10.02.2021 um 14:33 Uhr

Die Oberwalliser Justiz hat zwei Covid-Betrüger verurteilt. Sie haben im vergangenen März einen Kredit bei der UBS beantragt, obwohl die Firma schon Konkurs war. Die Deliktsumme: 60'000 Franken. Der «Walliser Bote» berichtet in der heutigen Ausgabe über den Fall.

Die Verurteilten betrieben eine GmbH mit Sitz in Brig-Gils. Die Firma war auf Gebäudedämmungen spezialisiert und liess sich erst 2019 im Handelsregister eintragen.

Bereits Anfang 2020 kämpfte die Gesellschaft mit massiven finanziellen Schwierigkeiten. Das Bezirksgericht Brig lud die beiden Betreiber – einen Tschechen und einen Kroaten – zur Konkurseröffnung per Ende Februar 2020.

Finanzminister Ueli Maurer (l.) und SNB-Direktor Thomas Jordan: Arbeiteten gemeinsam an der Bewältigung der Covid-Krise.
Foto: keystone-sda.ch
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Deliktsumme 60'000 Franken

Dieser Vorladung leisteten die beiden keine Folge. Eine zweite Vorladung führte auch nicht zum Ziel, obschon die Vorladungen in beiden Fällen polizeilich zugestellt wurden.

Letztlich sind die beiden vom Gericht telefonisch über den bevorstehenden Konkurs informiert worden. Das hielt die beiden aber nicht davon ab, am 26. März 2020 bei der UBS einen Covid-19-Kredit über 60'000 Franken zu beantragen. Der Betrag leitet sich vom Jahresumsatz 2019 ab, der mit 600'000 Franken ausgewiesen wurde.

Die UBS machte es wie in Tausenden anderen Fällen: Sie bezahlte ohne bürokratisches Wenn und Aber. Das Geld floss in drei Tranchen. Bis zum 17. April war die Summe auf dem Konto.

Bedingte Geldstrafen

Am 20. April 2020 beraumte das Gericht Brig einen Gerichtstermin auf den 8. Mai an, um über die Firma den Konkurs zu eröffnen. Abermals leisteten die beiden Geschäftsleute der Vorladung keine Folge, sodass die Vorladung erneut polizeilich zugestellt werden musste. Am 8. Mai schliesslich sprach das Gericht den Konkurs über die Firma aus.

Noch vor der Konkurseröffnung haben sich die beiden Männer üppig am ausbezahlten Covid-19-Kredit bedient. Sie liessen sich gleich je drei Monatslöhne im Gesamtbetrag von 28'400 Franken auszahlen. Und dies, obwohl es überhaupt keine Lohnrückstände gab. Einen Tag vor der Verhängung des Konkurses zahlten sie noch rasch ein Darlehen von 4000 Franken an einen kroatischen Landsmann zurück. Und einer der beiden Geschäftsinhaber liess sich 850 Franken nach Marokko überweisen, um sich dort mit Geld für seinen Lebensunterhalt einzudecken.

Die Schamlosigkeit hat Folgen. Die beiden sind des Betrugs schuldig. Sie wurden mit auf zwei und vier Jahre bedingten Geldstrafen von 6300 und 15'750 Franken belegt. Beide sind mit einer Busse von 800 Franken bestraft worden und müssen Verfahrenskosten von je 550 Franken berappen. Jetzt droht auch noch eine Zivilklage. (ise)

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