Wasser, Auto, Blumentopf
Welche Sturm-Schäden zahlt die Versicherung?

Abgedeckte Dächer, eingestürzete Baugerüste, demolierte Vorgärten. Der Orkan Sabine hinterlässt eine Spur der Verwüstung. Besonders Hausbesitzer sind davon betroffen. BLICK erklärt, welche Schäden die Versicherung deckt.
Publiziert: 10.02.2020 um 15:39 Uhr
Sven Zaugg

Hochwasser, Erdrutsche, Lawinen, Hagel und vor allem Stürme können verheerende Schäden anrichten. Schmerzlich erfahren musste dies die Schweiz 1999. Damals fegte Sturm Lothar mit Spitzen von bis zu 249 km/h über unser Land und richtete einen Schaden von über 1,78 Milliarden Franken an. Alleine die Schäden an Gebäuden beliefen sich auf über 600 Millionen Franken.

Nun also Sabine. Während der Orkan mit einer Stärke mit bis zu 180 km/h über die Schweiz hinwegfegt, fragen sich viele Hausbesitzer: Wer haftet für allfällige Sturmschäden?

Achtung: Grundwasser

Das Gesetz schreibt vor, dass eine Versicherung Elementarschäden zum vollen Wert entschädigen muss. Dazu gehören Schäden, die durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm (Wind von mindestens 75 km/h), Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch verursacht werden.

Das Gesetz schreibt vor, dass eine Versicherung Elementarschäden zum vollen Wert entschädigen muss. Fällt bei einem Sturm ein Baum auf ein Fahrzeug, so übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden.
Foto: imago images/localpic
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Konkret heisst das:

  • Bei den Gebäudeversicherungen gelten Schäden am Haus, die durch Stürme (ab 75 km/h) verursacht worden sind, als Elementarereignisse und sind gedeckt. Die Deckung erstreckt sich auch auf Schäden durch eindringendes Wasser oder Feuerschäden an Gebäudeteilen. Ausser in den Kantonen Wallis, Genf, Tessin und Appenzell Innerrhoden (mit Ausnahme des Bezirks Oberegg) ist die Gebäudeversicherung obligatorisch.
  • Bei einem Blitzschlag steht die Gebäudeversicherung nur bei fest installierten Geräten wie Kochherd oder Waschmaschine in der Pflicht. Für Schäden an beweglichen elektronischen Geräten wie Computer oder Stereo-Anlagen kommt die Hausratversicherung auf.
  • Kommen Dritte durch herunterfallende Gebäudeteile zu Schaden, kommt die Gebäudehaftpflichtversicherung zum Zug. Handelt es sich beim herabstürzenden Objekt etwa um einen Blumentopf, der von einem Mieter ungesichert aufs Fenstersims gestellt worden ist, so kommt seine Privathaftpflichtversicherung für allfällige Schadenersatzansprüche auf.
  • Nicht automatisch durch die Gebäudeversicherung versichert sind Schäden durch eindringendes Grundwasser nach Sturm- oder Starkregen. Solche Risiken lassen sich mit Zusatzversicherungen absichern.
  • Fällt bei einem Sturm ein Baum auf ein Fahrzeug, so übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden. Aber aufgepasst: Haben Sie lediglich eine Teilkasko-Versicherung, so zahlt diese erst, wenn der Sturm Windstärke 10 (75 km/h) oder mehr erreicht hat.

Wetterinfos auf Meteoschweiz

Meteoschweiz liefert zudem Informationen, wie stark der Wind in einer bestimmten Region war. Auf diese Daten berufen sich im Streitfall auch die Versicherungen.

Wichtig: Hausbesitzer sind verpflichtet, ein beschädigtes Dach schnellstmöglich – zumindest provisorisch – vor eindringendem Regenwasser zu schützen. Wird dies unterlassen, kann der Gebäudeversicherer die Haftung für Folgeschäden einschränken oder ganz ablehnen.

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