Vorwürfe des wettbewerbschädigenden Verhaltens
Amazon gibt im Streit mit EU-Kommisson nach

Der US-Konzern Amazon hat im Streit mit der EU-Kommission um Vorwürfe des wettbewerbschädigenden Verhaltens nachgegeben.
Publiziert: 14.07.2022 um 15:58 Uhr

Der Konzern habe sich dazu verpflichtet, eigene Daten über Verkäufer auf seiner Plattform künftig nicht mehr zu verwenden, erklärte die Brüsseler Behörde am Donnerstag. Amazon kam der Kommission demnach auch in einer zweiten Untersuchung entgegen, bei der es um seinen Prime-Dienst geht.

Optimierung eigener Produkte

Die erste Ermittlung betraf die Doppelfunktion des US-Unternehmens als Verkäufer und Plattformanbieter: Amazon verkauft selbst Produkte auf seinem digitalen Marktplatz und bietet zugleich externen Händlern an, dort ihre Produkte zu platzieren. Dem Konzern wurde in diesem Zusammenhang vorgeworfen, die Daten der externen Händler auszuwerten, um den Verkauf eigener Produkte zu optimieren.

Nutzung der Amazon-Lieferdienste

In der zweiten Untersuchung warfen die Brüsseler Wettbewerbshüter Amazon vor, Händler bevorzugt zu behandeln, welche auch die Logistik- und Lieferdienste des Konzerns nutzen. Dies führe indirekt dazu, dass Kunden dazu gedrängt würden, den kostenpflichtigen Prime-Dienst des Konzerns zu abonnieren.

Die Plattform verpflichtet sich zum Verzicht auf die Nutzung von Daten externer Händler.
Foto: SEBASTIEN BOZON

«Wir (...) stimmen mit einigen Schlussfolgerungen der Europäischen Kommission nicht überein, aber wir haben konstruktiv mit der Kommission zusammengearbeitet, um ihre Bedenken auszuräumen», erklärte der Konzern. Mit den geleisteten Zusagen werde sichergestellt, dass die europäischen Kunden weiter einkaufen und «die mehr als 185'000 europäischen kleinen und mittleren Unternehmen» weiterhin auf Amazon anbieten könnten.

Viele der Vorwürfe gegen Amazon und weiter grosse Internetfirmen werden im mittlerweile verabschiedeten EU-Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA) angegangen. Das Gesetz wird voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten und verbietet etwa Benachteiligungen externer Anbieter auf Handelsplattformen.

(AFP)

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