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UBS-Prozess in Frankreich
Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Erst hat die UBS Berufung gegen ihre Verurteilung durch ein französisches Gericht eingelegt. Nun zieht die Staatsanwaltschaft nach, geht ebenfalls in Berufung. Ihr ist vor allem der Freispruch von Raoul Weil ein Dorn im Auge.
Publiziert: 12.03.2019 um 13:32 Uhr
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Aktualisiert: 08.03.2021 um 07:26 Uhr

Das Urteil eines Pariser Strafgerichts gegen die Schweizer Grossbank UBS passt niemandem: Erst hat die UBS Berufung eingelegt, nun tut es ihr die französische Staatsanwaltschaft gleich. Dies bestätigt die zuständige Abteilung für Finanzdelikte gegenüber der «NZZ».

Dabei geht es offenbar darum, den einzigen Freispruch in diesem Prozess anzufechten. Am 20. Februar hatte ein Gericht in Paris die UBS, ihre französische Tochter sowie fünf ehemalige Mitarbeiter, die in Frankreich oder der Schweiz für die Bank tätig gewesen waren, schuldig gesprochen (BLICK berichtete). Das Gericht sah die Vorwürfe wegen illegaler Kundenanwerbung auf französischem Boden und Geldwäscherei im Zusammenhang mit Erträgen aus Steuerhinterziehung als erwiesen an. Der UBS wurde eine Busse von 3,7 Milliarden Euro aufgebrummt.

Staatsanwaltschaft will Weil vor Gericht

Einzig der damalige Chef der UBS-Vermögensverwaltung, Raoul Weil (59), ging straffrei aus. Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass Weil in seiner Funktion zu weit weg von den Vergehen in Frankreich gewesen sei.

Raoul Weil (hier mit seiner Frau während des Prozesses) muss in Paris erneut vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Rechts im Bild Patrick de Fayet, ehemaliger Direktor von UBS Frankreich. Ihn hat das Gericht für schuldig befunden.
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Das sieht die Staatsanwaltschaft offenbar anders und legt nun Berufung gegen das Urteil ein. Das heisst, wenn es zu einer Neuauflage des Prozesses kommt, dann muss auch Weil wieder in Paris vor Gericht erscheinen. (koh)

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