Trotzen gegen die Trostburg
Riesiger Streit um Märchenschloss in Teufenthal AG

Nach Jahrzehnten in privatem Besitz sollte die Trostburg in Teufenthal AG für Trauungen und Events genutzt werden. Bislang wurde daraus nichts – wegen eines rekursfreudigen Nachbarn.
Publiziert: 01.10.2023 um 16:10 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2023 um 17:40 Uhr
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Jean-Claude RaemyRedaktor Wirtschaft

Vor drei Jahren stand die Trostburg oberhalb von Teufenthal AG zum Verkauf. Das historische Anwesen mit 20 Räumen und Blick über das Wynental ging schliesslich an die Siesta-Immobilien AG aus Rüschlikon ZH. Diese wollte aus dem zuvor privat genutzten Schloss einen Ort für öffentliche Anlässe machen: Ort und Einrichtungen sind ideal für Trauungen, Feiern, Events oder Seminare.

Video aus 2020 – so sieht die Trostburg von innen aus
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Märchenschloss in Teufenthal:Video aus 2020 – so sieht die Trostburg von innen aus

Doch daraus ist bis heute nichts geworden. «Seit zweieinhalb Jahren haben wir auf der Trostburg noch keinen Rappen verdient», sagt der zuständige Verwalter der «Aargauer Zeitung».

Rekurse verhindern die Nutzung

Man kennt das in der Schweiz zur Genüge: Rekurse verzögern die Umsetzung des Vorhabens auf unbestimmte Zeit.

Die Trostburg ist das Wahrzeichen der Ortschaft Teufenthal im aargauischen Wynental.
Foto: Thomas Meier
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Im vorliegenden Fall befand der Gemeinderat von Teufenthal, dass die Nutzung von Räumen für Trauzeremonien eine «bewilligungspflichtige Nutzungsänderung» sei. Die neuen Besitzer reichten ein Konzept ein, wonach bloss «kleine, überschaubare Anlässe» stattfinden sollten. Der Schlossparkplatz verfügt über 13 Parkplätze, weitere Autos sollten unten im Dorf parkieren. Trotz zweier Beschwerden stimmte der Gemeinderat der Nutzungsänderung zu. Doch der Urheber einer abgewiesenen Einsprache liess nicht locker und reichte eine neue Beschwerde bei höherer Instanz ein. Und liess gleich noch verlauten, dass jede Möglichkeit ausgereizt werde, die öffentliche Nutzung des Schlosses zu verhindern.

Gibt es eine Berechtigung für den Einwand? Muss die Öffentlichkeit auf eine – angesichts von Vorausbuchungen offenbar stark gewünschte – Nutzung verzichten, um ein Einzelinteresse zu schützen? Der Rechtsdienst des Regierungsrats prüft aktuell die Beschwerde. Die «Sommersaison» für die Trauungen ist praktisch vorbei.

Im Dorf wird debattiert, ob die öffentliche Nutzung des Schlosses die Ruhe nachhaltig stört. Im Zentrum der Angst stehen der Mehrverkehr und die Parksituation. Die Schlossverwaltung argumentiert dagegen, dass sie das im Unterhalt teure Schloss nicht nur als «Schmuckstück» für das Dorf herrichten kann, sondern mit diesem als Veranstaltungsort auch Geld verdienen will. 

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