Streit um Arbeitszeit
Personal vs. Chefetage –streikt das Personal der SBB bald?

Die Verhandlungen über den neuen Gesamtarbeitsvertrag der SBB sind ausgesetzt. Die Bundesbahnen fordern flexiblere Arbeitszeitregelungen, doch die Personalverbände wehren sich. Die Fronten sind verhärtet.
Publiziert: 19.09.2024 um 11:28 Uhr
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Aktualisiert: 19.09.2024 um 13:50 Uhr

Kurz zusammengefasst

  • Verhandlungen über neuen GAV stecken in der Sackgasse
  • SBB fordert flexiblere Arbeitszeitregelungen
  • Personalverbände stellen sich dagegen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Robin WegmüllerRedaktor Wirtschaft

Droht bei den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) ein Streik? Der bestehende Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der SBB läuft per Ende April 2025 aus. Seit Juli laufen die Verhandlungen für einen neuen GAV, sie wurden nun aber ausgesetzt. Die Gespräche befinden sich in einer Sackgasse. Die SBB drohen gar, den GAV zu kündigen. 

Die Fronten sind verhärtet. Die Personalverbände möchten die bestehenden GAV gerne verlängern. Die SBB stellen sich nicht grundsätzlich gegen eine Fortsetzung der Verträge. Sie knüpfen allerdings spezifische Bedingungen an eine Verlängerung.

Das Problem ist die Arbeitszeit

Ein Punkt ist entscheidend: «Aufgrund des grossen wirtschaftlichen Drucks und der herausfordernden Arbeitsmarktsituation ist das Unternehmen darauf angewiesen, dass die bereichsspezifischen Arbeitszeitregelungen flexibler ausgestaltet werden können», stellen die SBB in einer Mitteilung klar. Was nach einem unbedeutenden juristischen Detail klingt, hätte weitreichende Konsequenzen für die beiden Vertragspartner.

Die Personalverbände der SBB-Angestellten würden den GAV gerne verlängern.
Foto: keystone-sda.ch
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Durch die Loslösung hätten alle Arbeitszeitregelungen ihre eigene Laufdauer und Kündigungsfrist – unabhängig vom GAV. Die Regelungen wären so jederzeit kündbar. Für die Personalverbände ist klar: Das hätte negative Auswirkungen auf die 35'000 SBB-Mitarbeitenden.

Folgt der Streik?

Weil es aus rechtlicher Sicht nicht möglich ist, ausschliesslich die an den GAV gekoppelten Arbeitszeitregelungen einseitig anzupassen, bieten sich für die SBB zwei Möglichkeiten. Eine Einigung mit den Personalverbänden – oder die Kündigung des GAV. «Eine Kündigung des GAV zum jetzigen Zeitpunkt lehnen wir entschieden ab», stellen die Gewerkschaften deshalb klar. 

Aufgrund der Kündigungsfrist müssten die SBB den GAV bis Ende Oktober auflösen. Beide Parteien betonen, gesprächsbereit zu sein. Doch derzeit macht niemand einen Schritt auf den anderen zu. Das Wort Streik wurde von den Personalverbänden bislang noch nicht in den Mund genommen. Bleiben die Fronten aber so verhärtet, könnte dieses Szenario irgendwann plausibel werden.

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