Die Grossen kriegen zwei Wochen Vorsprung
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Kleiderläden müssen warten:Die Grossen kriegen zwei Wochen Vorsprung

Sie dürfen ihr ganzes Sortiment verkaufen, Kleiderläden müssen warten
Die Grossen kriegen zwei Wochen Vorsprung

Ab 27. April dürfen die Grossverteiler wieder ihr ganzes Sortiment verkaufen. Läden bleiben aber weiterhin geschlossen. Für Hans-Ulrich Bigler (62), Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV), ein Affront. Auch Chicorée-Chef Jörg Weber ist enttäuscht.
Publiziert: 16.04.2020 um 23:09 Uhr
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Aktualisiert: 02.12.2020 um 19:48 Uhr
Sven Zaugg und Patrik Berger

Der Bundesrat hat entschieden. Am 27. April kehrt eine gewisse Normalität in unser Land zurück. Zumindest was den Konsum betrifft. Ab dann nämlich dürfen Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden ihre Tore wieder öffnen. Und die Detailhändler wieder ihr komplettes Sortiment anbieten.

Während die Grossverteiler aufatmen, bringt der bundesrätliche Entscheid Hans-Ulrich Bigler (62), Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV), in Wallung. Denn Läden – dazu gehört auch das Kleingewerbe – dürfen erst ab 11. Mai wieder Kunden empfangen. «Der Entscheid des Bundesrats ist ein absoluter Affront gegenüber den kleinen und mittleren Unternehmen. Ein Schlag ins Gesicht.»

Gewerblern geht der Laden runter
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Grosse kriegen Vorsprung:Dämpfer für Schweizer Detailhandel
Seit Tagen haben sich die Angestellten von Chicorée auf die Wiedereröffnung am 27. April vorbereitet.
Foto: PD
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«Krasse Wettbewerbsverzerrung»

Bigler spricht von einer «krassen Wettbewerbsverzerrung». «Die Grossverteiler dürfen wieder ins Geschäft einsteigen, während die kleinen Läden wie Sportgeschäfte, Kleiderläden oder Buchhandlungen nochmals zwei Wochen zuwarten müssen.» Bigler will nun den bundesrätlichen Entscheid frontal angreifen: «Wir werden beim Gesamtbundesrat intervenieren.»

Seit Tagen hat auch die Modekette Chicorée die Wiedereröffnung ihrer 167 Filialen vorangetrieben. Chef Jörg Weber (63) hat 800 Angestellte aus der Kurzarbeit geholt. Er wollte parat sein, um am 27. April die neuste Kollektion zu verkaufen. Daraus wird nun nichts. «Die Enttäuschung ist riesig», sagt er.

«Psychische Belastung führt zu Problemen»

Er kann es nicht verstehen, dass Grossverteiler ab 27. April wieder Kleider verkaufen dürfen, er seine Läden aber erst am 11. Mai öffnen kann. «Wir hätten die geforderten Hygienemassnahmen umsetzen können.» Nun bricht Weber die Vorbereitungsarbeiten ab. «Die Angestellten muss ich wieder in die Kurzarbeit schicken.»

Mit der Aufnahme der Arbeit habe er seine Mitarbeitenden unterstützen wollen. «Wir haben festgestellt, dass durch diese lange Zeit des Lockdowns die psychische Belastung immer mehr zugenommen und zu Problemen geführt hat», sagt der Patron. Die neue Situation mit drei weiteren Wochen Lockdown werde zudem für viele Unternehmen in der Schweiz zu einem grossen wirtschaftlichen Risiko.

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  • Erste Etappe: Ab 27. April dürfen Spitäler und Zahnarztpraxen den Normalbetrieb wiederaufnehmen. Coiffeur-, Massage-, Kosmetik- und Tattoo-Studios können wieder Kunden bedienen. Baumärkte, Gartencenter, aber auch Blumenläden und Gärtnereien können zudem wieder öffnen.
    Die Grossverteiler dürfen ab dann das gesamte Sortiment verkaufen. Und an Beerdigungen ist die weitere Familie des Verstorbenen und nicht nur der engste Familienkreis zugelassen.

  • Zweite Etappe: Am 11. Mai können die obligatorischen Schulen ihre Schulzimmer wieder öffnen. Zudem sollen alle Läden und Märkte ihre Waren wieder verkaufen dürfen.

  • Dritte Etappe: Ab 8. Juni sollen Mittelschulen sowie Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen durchführen. Museen und Bibliotheken, botanische Gärten sowie Zoos sollen öffnen. Das bis dahin geltende Verbot von Menschengruppen mit mehr als fünf Personen könnte gelockert werden.

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