Schutzkonzept verbietet anonyme Beizen-Besuche
Sag mir deinen Namen, und ich geb dir ein Bier

Restaurantbesitzer müssen genau Buch führen über ihre Gäste. Name, Vorname und Telefonnummer sind obligatorisch. So sieht es das Schutzkonzept der Gastro-Branche vor.
Publiziert: 04.05.2020 um 23:06 Uhr
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Aktualisiert: 09.05.2020 um 09:46 Uhr
Sag mir deinen Namen, und ich geb dir ein Bier
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Schutzkonzept für die Beiz:Sag mir deinen Namen, und ich geb dir ein Bier
Marc Iseli, Daniel Egli

Die Öffnung der Gastro-Betriebe kommt fast einen Monat früher als ursprünglich geplant. Ab nächstem Montag ist die Wirtschaft wieder zugänglich. Gäste erhalten ein Bier. Die Pizza aus dem Steinofen kann wieder beim Italiener gegessen werden. Aber für beides gelten Auflagen. Der Bundesrat hat die Personenanzahl auf eine Jass-Runde reduziert. Höchstens vier Personen dürfen an einem Tisch sitzen. Ausnahmen gelten nur für Familien mit Kindern. Und zwischen den Gästegruppen muss ein Abstand von zwei Metern sein. Oder eine Trennwand.

Ob weitere Regeln gelten, war lange unklar. BLICK weiss jetzt: Wer künftig eine Beiz besucht, muss Name, Vorname und Telefonnummer hinterlegen. So steht es im Schutzkonzept, das der Verband Gastrosuisse heute Dienstag präsentiert. Der Wirt soll die persönlichen Daten sammeln. Sollte es zu einem lokalen Corona-Ausbruch kommen, kann so schnell reagiert werden. Ein unkontrolliertes Weiterverbreiten des Virus soll verhindert werden.

Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer freut sich über baldige Öffnung der Beizen im Land.
Foto: keystone-sda.ch
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Gastro-Suisse-Präsident Casimir Platzer (58) bestätigt die Angaben gegenüber Blick TV. «Die Leute, die sich auf einen Restaurantbesuch freuen, sind bereit, die Daten abzugeben», sagt der oberste Wirt im Land.

Konzept ist für alle Beizen verbindlich

Um die Details des Konzepts hat Platzer tagelang gerungen. Involviert waren das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) und die wichtigsten Sozialpartner. Das Schutzkonzept gilt als Standard für die ganze Branche. Es ist für alle Betriebe anzuwenden – unabhängig davon, ob sie im Verband sind.

Im Kern gelten die üblichen Regeln. «Wo immer möglich soll ein Abstand von zwei Metern gewahrt werden», sagt Platzer. Das gelte auch für die Anlieferung der Ware, für Abfallentsorgung und beim Kochen in der Küche. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, müsse mit Mundschutz gearbeitet werden. «Jeder Betrieb ist anders», weiss der Gastro-Fachmann, der auch im Verwaltungsrat der Krankenkasse Swica sitzt.

«Vielleicht schliesse ich in einer Woche wieder!»
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Beizer von Euw knallhart:«Vielleicht schliesse ich in einer Woche wieder!»

Das Schutzkonzept kommt, knapp eine Woche nachdem der Bundesrat über eine Öffnung orientiert hat. Die Verzögerung begründet Platzer mit «verschiedenen Missverständnissen», die er aber nicht genau erläutert. Der Verbandsmann ist sich auch bewusst, dass gewisse Gastronomen Probleme haben, die Auflagen zu erfüllen. Für manche lohnt es sich gar nicht, den limitierten Betrieb aufzunehmen. «Die allergrösste Mehrheit», da ist sich Platzer aber sicher, «freut sich, wieder Gäste zu begrüssen.»

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