Bauprojekt durch Verwaltungsgericht gestoppt
240 Mieter können im Zürcher Brunaupark-Zoff aufatmen

Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Baubewilligung für die Siedlung Brunaupark in der Stadt Zürich aufgehoben. Es ist ein erneuter Rückschlag für das Projekt der Pensionskasse der Credit Suisse (CS).
Publiziert: 08.03.2024 um 13:18 Uhr
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Aktualisiert: 11.04.2024 um 10:24 Uhr

Seit über fünf Jahren zittern die Mieterinnen und Mieter der Zürcher Grossüberbauung Brunaupark um ihre Zukunft. Die Credit-Suisse-Pensionskasse möchte die 240 Wohnungen abreissen und eine neue Siedlung bauen. Jetzt hat das Zürcher Verwaltungsgericht die Baubewilligung für das CS-Projekt aufgehoben. Das Gericht gab der Beschwerde einer angrenzenden Siedlung recht.

Gegen die von Stadt und Kanton erteilten Bewilligungen haben sich Anwohnerinnen und Anwohner der «Siedlung im Laubegg» gewehrt, die an die Bauparzelle grenzt. Das hat das Verwaltungsgericht am Freitag mitgeteilt. Laut dem Urteil ist eine Beeinträchtigung der «Siedlung im Laubegg» durch die neue Brunaupark-Siedlung denkbar.

Die kantonale Fachstelle hätte gemäss Verwaltungsgericht deshalb beurteilen müssen, ob ein zusätzliches Gutachten erforderlich gewesen wäre. Dass dies nicht geschehen sei, sei ein gravierender Verfahrensmangel, der bereits für eine Gutheissung der Beschwerde genüge.

So sieht es im Brunaupark in der Stadt Zürich von oben derzeit aus.
Foto: Keystone
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Brunaupark-Zoff machte international Schlagzeilen

Bei dem Projekt handelt es sich bereits um den zweiten Anlauf für eine Neugestaltung des Brunau-Areals. Ein erstes Projekt scheiterte gerichtlich an einer zu hohen Lärmbelastung bei einem Teil der geplanten rund 500 neuen Wohnungen.

Bekannt wurden erste Pläne für den Abriss und Neubau der Siedlung Ende 2018. Gegen die Abrisspläne gab es sogar internationalen Widerstand, wie Blick im Juni 2019 berichtete. «Das ist doch verrückt. Hier werden intakte Häuser einfach abgerissen», kritisierte Leilani Farha (51), UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Wohnen. 

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (nim/SDA)

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