QR-Code-Chaos droht bei Mieten
«Zahlen Mieter zu spät, riskieren sie eine Kündigung»

Am dem heutigen 1. Oktober findet der grosse Wechsel statt: Rechnungen mit QR-Code ersetzen orange Einzahlungsscheine. Das gilt auch für bereits erfasste Daueraufträge für die Miete und die Hypothek.
Publiziert: 14.09.2022 um 08:33 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2022 um 16:23 Uhr
Dorothea Vollenweider

Es droht Chaos: Ab dem 1. Oktober gelten nur noch Zahlungen mit QR-Code – der orange Einzahlungsschein hat ausgedient. Das gilt nicht nur für alle neuen Rechnungen, die ins Haus flattern. Sondern auch für alle Daueraufträge, die bereits erfasst sind und auf Einzahlungsscheinen basieren.

Einer der häufigsten Daueraufträge neben den Krankenkassenbeiträgen der Schweizerinnen und Schweizer dürfte die Wohnungsmiete sein, die ebenfalls monatlich anfällt. Wer die Miete per Dauerauftrag bezahlt, muss diesen nun unter Umständen anpassen. Dann nämlich, wenn beim Erfassen des Dauerauftrags nur eine Kontonummer hinterlegt ist.

Ist im Dauerauftrag jedoch eine IBAN oder eine QR-IBAN hinterlegt, muss nichts geändert werden. In diesem Fall wird der Dauerauftrag auch nach der Umstellung auf QR-Rechnung verarbeitet.

Einer der häufigsten Daueraufträge der Schweizerinnen und Schweizer dürfte die Wohnungsmiete sein, die monatlich anfällt.
Foto: Nathalie Taiana
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Mieter riskieren eine Kündigung

«Die neuen QR-Rechnungen für die Zahlung der Miete müssen von der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden», sagt Linda Rosenkranz (43), die neue Generalsekretärin des Mieterinnen- und Mieterverbands Schweiz MV. Wer bis jetzt keine QR-Rechnung erhalten hat, sollte deshalb unbedingt bei der Verwaltung oder dem Vermieter nachfragen.

Sollte keine Reaktion erfolgen, lohnt sich laut dem MV eine zweite Nachfrage per eingeschriebenem Brief. Denn ab dem 1. Oktober werden Mietzinse, die mit herkömmlichem Einzahlungsschein eingezahlt werden, laut der Post nicht mehr überwiesen.

«Rechtlich gesehen befinden sich Mieterinnen im Zahlungsrückstand, wenn die Miete nicht beim Vermieter ankommt», sagt Rosenkranz. «Zahlen sie zu spät, riskieren sie eine Kündigung.»

Mieterverband befürchtet Chaos

Kein Zahlungsrückstand liegt jedoch vor, wenn er von der Vermieterschaft selbst verschuldet ist, weil sie auch auf Nachfrage keine neuen Einzahlungsscheine geliefert hat.

Der Verband erwartet, dass der Wechsel auf den neuen Einzahlungsschein nicht ganz reibungslos ablaufen wird. «Es könnte sich ein grösseres Chaos anbahnen», sagt Rosenkranz. Einzelne kantonalen Sektionen des Verbands hätten bereits gemeldet, dass ein Durcheinander absehbar sei, weil offenbar einzelne Verwaltungen die QR-Codes noch nicht zur Verfügung stellen können.

«Dies ist aber zurzeit eine Einschätzung», so Rosenkranz. Der Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz betont, wie wichtig es sei, dass Mietende über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Ansonsten könnten sie in eine heikle Situation gelangen.

Dasselbe gilt für Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die ihre Hypothekarzinszahlungen mit einem Dauerauftrag bezahlen. Auch sie müssen ihre Zahlung überprüfen und anpassen. Und zwar «so schnell wie möglich», so die UBS.

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