Hier ist Privatsphäre das oberste Gebot
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Blick-Reportage aus Cologny GE:Hier ist Privatsphäre das oberste Gebot

Putins Geliebte war oft dort
Genfer Behörden machen Geheimnis um Oligarchenvilla

Die Beschlagnahmung einer Oligarchenvilla sorgt für Verwirrung. Das Genfer Grundbuchamt verweigert Aussagen, ob das Anwesen, das der Frau eines Putin-Freundes und Rohstoffhändlers gehört, auch wirklich eingefroren wurde.
Publiziert: 19.05.2022 um 13:18 Uhr
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Aktualisiert: 19.05.2022 um 14:39 Uhr

Das Genfer Grundbuchamt will nicht bekannt geben, ob es die Villa der Frau eines russischen Oligarchen gesperrt hat. Damit kann nicht öffentlich überprüft werden, ob die Behörde den Ukraine-Sanktionen des Bundesrates nachgekommen ist. Dies zeigt ein Bericht der «Handelszeitung».

Es geht um die luxuriöse Villa «Belle Haven» in Cologny (GE). Dort soll sich Alina Kabajewa, die Geliebte des russischen Präsidenten Wladimir Putin, mehrmals aufgehalten haben. Das Anwesen gehört Elena Timchenko und ihrem Sohn Ivan. Die Frau steht seit dem 13. April auf der Sanktionsliste des Bundes wegen ihrer Nähe zu Putin. Die Folgen: Sie darf nicht mehr in die Schweiz einreisen. Zudem ist ihr der Verkauf und die Übertragung der Villa untersagt. Das Grundbuchamt müsste dies eigentlich als eine sogenannte Grundbuchsperre eintragen.

Schwerreicher Rohstoffhändler

Timchenko steht der Timchenko Foundation vor, die verschiedene karitative Projekte für Kinder und Familien unterstützt. Genau das wird ihr nun zum Verhängnis. Der Vorwurf: Sie beteilige sich mit Geld ihres Mannes Gennady Timchenko – er spielt immer mal wieder Eishockey mit Putin – an der Stiftung. Der Gatte, seines Zeichens schwerreicher Rohstoffhändler, sei eine der zentralen Figuren, die den Krieg Putins finanziere.

Die Oligarchenvilla in Cologny aus der Luft.
Foto: Google Streetmaps
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Pikant: Es gibt keine Gesetzesgrundlage dafür, dass das Grundbuchamt diese Transparenz verweigert. Dies bestätigen zwei Rechtsanwälte und Nationalräte gegenüber der «Handelszeitung». Selbst die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Justiz (BJ), gibt auf Anfrage zu, dass eine explizite Bestimmung fehle, um eine Auskunft zu verweigern.

Jetzt reagiert die Politik

Dennoch deckt das Bundesamt das Vorgehen des Genfer Grundbuchamtes. Und ruft damit die Politik auf den Plan. Der Waadtländer Grünen-Nationalrat Raphaël Mahaim will den Fall mit einem parlamentarischen Vorstoss in den Bundesrat bringen. (pbe)


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