Notübernahme durch die UBS
Mehrere CS-Obligationäre gelangen ans Bundesverwaltungsgericht

Beim Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen sind in den vergangenen Tagen von mehreren Obligationären der Credit Suisse Beschwerden im Zusammenhang mit der Notübernahme durch die UBS eingegangen.
Publiziert: 20.04.2023 um 17:20 Uhr
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Aktualisiert: 20.04.2023 um 18:28 Uhr

Die Obligationäre wehren sich gegen den Totalausfall ihrer nachrangigen AT1-Anleihen. Bis am Mittwoch seien vier Beschwerden zu den betroffenen CS-Anleihen beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen und am (heutigen) Donnerstag seien «mehrere weitere» Beschwerden dazugekommen, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag auf Anfrage von AWP. Da die Beschwerdefrist noch laufe, könnten weitere Beschwerden noch dazu kommen.

Um wie viele Beschwerden es sich momentan konkret handle, werde noch ausgewertet, sagte der Sprecher weiter. Wer die Kläger sind und wie gross der Umfang der betroffenen Anleihen ist, wollte das Gericht nicht erläutern. Über das Thema hat die Nachrichtenagentur «Bloomberg» am Donnerstag zuerst berichtet.

Die CS-Obligationäre gehen mit ihren Beschwerden gegen das Vorgehen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) vor. Sie hatte im Rahmen der Notübernahme der CS durch die UBS die Abschreibung der nachrangigen, sogenannten Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) angeordnet. Insgesamt wurden dadurch Anleihen im Gesamtumfang von rund 16 Milliarden Franken als wertlos erklärt.

Mehrere Obligationäre der CS haben beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingereicht. Sie wollen sich dagegen wehren, dass ihre AT1-Anleihen durch die Übernahme der CS durch die UBS wertlos sind. (Symbolbild)
Foto: MARTIN RUETSCHI

Bereits am Wochenende wurde bekannt, dass beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) zwei Klagen von Obligationären zum gleichen Thema eingegangen sind. Das EFD wollte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Sonntag zum Inhalt dieser laufenden Verfahren keine Auskunft geben. Die «SonntagsZeitung» hatte darüber berichtet.

Die Anleihenbesitzer fordern, dass der Bund für die im Rahmen der angeordneten Übernahme der CS erlittenen Verluste haftet. Auch international hat die Abschreibung der hoch verzinsten Anleihen für viel Protest gesorgt. So erwägen laut Medienberichten auch Anleger in den USA und in Singapur Klagen gegen die Schweizer Behörden.

(SDA)

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