BLS-Lokführer haben 11'000 Tage zu viel gearbeitet
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Notruf wegen Personalnot:BLS-Lokführer haben 11'000 Tage zu viel gearbeitet

Notruf der Chef-Etage wegen Personalnot
BLS-Lokführer haben 11'000 Tage zu viel gearbeitet

Im Führerstand herrscht Personalnot. Allein bei der BLS haben die Leute an der Zugspitze 11'000 Tage zu viel gearbeitet. Die Chefetage setzt einen Notruf ab.
Publiziert: 30.08.2020 um 18:03 Uhr
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Aktualisiert: 30.08.2020 um 19:41 Uhr

Lokführer sind Mangelware. Bei den SBB, aber auch bei der Nummer zwei in der Branche, der BLS. Die Situation ist derart gravierend, dass sich die Überzeit beim Personal mittlerweile auf 11'000 Tage summiert. Das sind 15 Tage pro Lokführer, wie der Lokomotivführerverband VSLF im jüngsten Newsletter von heute Sonntag schreibt.

Um Gegensteuer zu geben, hat die BLS-Führung einen Weckruf abgesetzt, wie der VSLF weiter schreibt. Es sei der zweite innert kurzer Zeit. Alles, was einen Zug lenken kann, soll wieder an die Front. Fachkader, Bürolisten, was auch immer. Hauptsache, das Personal hat eine gültige Lizenz vom Bundesamt für Verkehr (BAV).

«Der Grund für diese Situation liegt nicht nur bei den geburtenstarken Jahrgängen, die nun in Pension gehen, sondern auch in der seit Jahren verfehlten Personalpolitik», kritisiert der VSLF. Entspannung werde erst in einem Jahr erwartet. «Sofern nicht weitere unvorhergesehene Abgänge beim aktiven Lokpersonal zu verkraften sind.»

BLS neben der Spur: Das Unternehmen sucht händeringend nach Personal für die Zugspitze.
Foto: keystone-sda.ch
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Rüge für fehlende Züge

Die BLS will mit dem Aufruf verhindern, dass Züge wegen Personalmangel ausfallen. Bei der grossen Schwester SBB ist das bereits Tatsache. Tag für Tag. Und die Situation spitzt sich weiter zu. Ab Anfang September muss sie 200 von 9000 Verbindungen täglich ausfallen lassen.

Das wiederum sorgt für einen Rüffel aus Bern. Das BAV hält die Fahrplan-Ausdünnung für nicht akzeptabel. Die Behörde droht mit einer Kürzung im Portemonnaie. Nicht erbrachte Leistungen im Regionalverkehr würden auch nicht bezahlt, heisst es in einem Brief an die SBB.

Mehr noch: Das Ersatzangebot müssen die SBB selbst finanzieren. Die Kosten für Ersatzbusse seien nicht Sache des Bundes. Bei den Kantonen als Besteller kommt ausserdem die Frage auf, ob es Haftungsansprüche gibt und sie Schadenersatz von den SBB verlangen können. (ise)

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