Neuerung im Strassenverkehr
Drittes Kontrollschild für den Heck-Veloträger ab März 2022

Autofahrerinnen und Autofahrer können ab dem 1. März 2022 ein drittes Kontrollschild für den Heckveloträger bestellen. Damit entfällt das Umhängen des hinteren Nummernschilds auf den Träger, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) mitteilte.
Publiziert: 07.09.2021 um 12:22 Uhr
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Aktualisiert: 07.09.2021 um 14:01 Uhr

Bei der Einführung der Neuerung arbeiteten Astra und kantonale Strassenverkehrsämter eng zusammen. Das neue dritte Schild ist eine Kopie des hinteren Hauptschilds, wie das Astra am Dienstag mitteilte. Um Missbrauch zu verhindern, hat es eine rote statt weisse Grundfarbe.

Es hat keinerlei rechtliche Bedeutung und darf ausschliesslich zusammen mit dem Hauptschilderpaar angebracht werden. Das Anbringen ist freiwillig. Das Umhängen des hinteren Hauptschilds an den Veloträger bleibt erlaubt.

Aktuell bereiten die Kantone laut Astra-Angaben zusammen mit den Schilderfabrikanten die Bestellmöglichkeiten vor. Das Astra kontaktiert die Nachbarländer, damit das rote Schild bekannt und akzeptiert wird. Italien, Österreich und das Fürstentum Liechtenstein bestätigten bereits, dass das Schild auf ihrem Staatsgebiet zulässig ist.

Mit dem unteren roten Schild entfällt das Umhängen an den Heck-Veloträger. Ab März 2022 ist es erhältlich.
Foto: Bundesamt für Strassen

(SDA)

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